Gegen ein sogenanntes Versäumnisurteil, das vom Ellwanger Landgericht in einem Verfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter erlassen worden war, hat der Kläger Einspruch eingelegt.
In dem Verfahren ging es um Äußerungen des Klägers auf der Plattform X und eine Abmahnung, die Kiesewetter initiiert hatte. Zur Verhandlung war der Kläger jedoch nicht persönlich erschienen, weshalb das Versäumnisurteil ausgesprochen worden war.

Landgericht Ellwangen weist Klage gegen Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter ab
Die Klage gegen den Heidenheimer Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) wegen einer Abmahnung wurde vom Landgericht Ellwangen abgewiesen. Kiesewetter hatte einen X-Nutzer anwaltlich abgemahnt, wogegen dieser sich nun im Nachhinein zur Wehr setzen wollte. Wie es zum Urteil kam:

So begründet Rechtsanwalt Markus Haintz die Klage gegen den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter
Der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter wehrte sich gegen einen Mann, der ihm vorwarf, er hätte im Nationalsozialismus Karriere gemacht. Gegen die Aufforderung zur Unterlassung ging der Mann jetzt gerichtlich vor, sein Anwalt Markus Haintz bezeichnete den Politiker als Kriegstreiber.


