Vor der zweiten Zivilkammer des Ellwanger Landgerichts wurde am Freitagvormittag eine Klage gegen den Heidenheimer Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) verhandelt. In Person waren weder der beklagte Politiker noch der Kläger, ein Nutzer der Internet-Plattform X, anwesend, und auch die Anwälte beider Seiten waren nur per Videostream zugeschaltet. Dafür traf die Verhandlung, die von Richter Florian Klei geführt wurde, auf großes Medieninteresse, sodass zumindest die Zuschauerreihen im kleinen Verhandlungssaal voll besetzt waren.
Inhaltlich ging es um eine Äußerung über den Politiker im Internet und darum, ob diese von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Thema einer Auseinandersetzung auf der Plattform X war die Lieferung des „Taurus“-Marschflugkörpers an die Ukraine, die vom Militärexperten Roderich Kiesewetter, selbst Oberst a.D. der Bundeswehr, befürwortet wird. Der jetzige Kläger hatte im September 2023 einen Post von Kiesewetter auf X kommentiert mit: „20 Jahr Knast für deine Volksverhetzungen, die du dir auch noch vom Steuerzahler honorieren lässt. Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“
Gegen diese Äußerung ging Kiesewetter rechtlich vor. Er forderte die Löschung der Äußerung, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten. Eine Unterlassungserklärung habe der Mann nicht abgegeben, aber die Anwaltskosten bezahlt, erläuterte Richter Klei. Der Kläger verlangt nun, dass das Gericht feststellen soll, dass Kiesewetter keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerung habe, und möchte zudem die Rechtsanwaltskosten zurückbekommen.
Versäumnisurteil könnte gefällt werden
Eine Entscheidung wurde vom Gericht am Freitag nicht gefällt, diese wird am kommenden Freitag, 16. Januar, um 10.15 Uhr verkündet. Eine Einigung wurde von der Klägerseite abgelehnt. Allerdings hatte das Gericht angeordnet, dass der Kläger persönlich vor Gericht erscheinen muss, was dieser nicht getan hat. Deshalb wird ein sogenanntes Versäumnisurteil geprüft: Die Klage könnte abgewiesen werden, weil der Mann nicht zur Verhandlung kam. Eine Entscheidung in der Sache könne das Gericht nicht fällen, weil die Klägerseite keinen Sachantrag gestellt habe, erläuterte der Pressesprecher des Landgerichts Marcel Graf, im Nachgang der Verhandlung. Der Sachantrag ist im Zivilprozess die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts.
Kiesewetter ein Kriegstreiber?
Der Kläger wurde von Rechtsanwalt Markus Haintz, einem gebürtigen Steinheimer, vertreten, der während der Corona-Pandemie auch im Landkreis Heidenheim als Redner auf verschiedenen Demonstrationen auftrat (siehe Info). Richter Klei stellte ihm die Frage, ob es schlüssig sei, Kiesewetter als Befürworter eines deutschen Kriegs gegen Russland darzustellen, nur weil dieser die Taurus-Lieferung für richtig halte. Haintz bezeichnete Kiesewetter daraufhin als Kriegstreiber. „Alles, was Kiesewetter in der Öffentlichkeit sagt, zielt darauf ab, dass Deutschland Krieg gegen Russland führen soll“, so der Anwalt. Deshalb halte er den Kommentar seines Mandanten auch für eine zulässige Machtkritik.
Diese Darstellung wies Kiesewetters Anwalt Alexander Brockmeier entschieden zurück. Es gebe Echokammern im Internet, in denen Eindrücke entstehen, gegen die Kiesewetter vorgehen wolle, so Brockmeier. Der Bundestagsabgeordnete habe nie gesagt, dass er einen Krieg Deutschlands gegen Russland befürworte. Brockmeier verwahrte sich gegen die Äußerung des Klägers, Kiesewetter hätte im Nationalsozialismus Karriere gemacht, weil diese implizieren würde, dass der Politiker eine entsprechende Geisteshaltung teilen würde.

Haintz unterstellte Kiesewetter daraufhin, dieser würde einen dritten Weltkrieg heraufbeschwören. Den Vorwurf der Volksverhetzung sah er darin begründet, dass Kiesewetter das Volk gegen Russen aufwiegeln würde, was in Deutschland zu Hass gegenüber Personen russischer Herkunft geführt habe. Auch diesen Vorwurf wies Rechtsanwalt Brockmeier zurück.
Markus Haintz wollte vom Anwalt der Gegenseite wissen, ob dieser nur eine Rechnung stellen würde, wenn eine Unterlassung Erfolg habe. Brockmeier verneinte dies, erklärte aber, dass im Fall eines Unterliegens ein Prozesskostenfinanzierer eintrete. Dies ist ein Modell, bei dem ein Unternehmen die Kosten auf der Klägerseite übernimmt, wenn der Prozess verloren wird.
Ein Gegner der Corona-Maßnahmen
Der Rechtsanwalt Markus Haintz stammt aus Steinheim und hat in Heidenheim Abitur gemacht. Seine Kanzlei in Köln hat sich unter anderem auf Medienrecht und Social Media spezialisiert. Haintz trat während der Corona-Pandemie unter anderem in Heidenheim und Sontheim/Stubental bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen als Redner auf. Heute spricht er bei Veranstaltungen der AfD, wo er als „Verteidiger der Meinungsfreiheit“ und „unbequemer Anwalt“ (AfD Bodenseekreis) dargestellt wird.

