Urteil rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt sechs Jahre Haft nach Raubüberfall in Heidenheim

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 45-Jährigen wegen schweren Raubes in Heidenheim bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom Januar ist damit rechtskräftig.

Zu sechs Jahren Freiheitsstrafe hatte die 1. Große Strafkammer im Januar einen Mann verurteilt. Nun ist sicher: Er muss die Haftstrafe absitzen, seine Revision gegen das Urteil blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf sie als unzulässig, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Formvorschriften entsprach. Die handschriftliche Unterschrift des Verteidigers genügte nicht den Anforderungen. Ergänzend stellten die Richter fest, dass die Revision auch inhaltlich keinen Erfolg gehabt hätte.

Ausgeraubt nach Supermarktbesuch in Heidenheim

Verurteilt worden war der Mann, weil er im April 2025 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Heidenheim an der Darwinstraße einen Mann überfallen und ausgeraubt hatte. Ein Gastwirt war nach einem Einkauf mit rund 3000 Euro Bargeld auf dem Weg zu seinem Auto, als er von hinten attackiert wurde. Der Täter versetzte ihm einen Kopfstoß und entriss dem verletzten Mann die Geldbörse. Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und Zahnverletzungen.

Umfangreiche Beweiskette

Das Landgericht stützte die Verurteilung auf eine Vielzahl von Indizien, darunter DNA-Spuren an einer Bierdose am Tatort, Videoaufnahmen aus dem Umfeld des Marktes sowie weitere Überwachungsvideos. Auch sichergestellte Kleidung und eine Funkzellenauswertung wurden herangezogen.

„Ihr Lebensmodell in Deutschland muss man als gescheitert ansehen“: Mit diesen deutlichen Worten hatte der Vorsitzende Richter bereits in der ersten Instanz die Lebensumstände des Verurteilten bewertet. Die nun verbüßte Haftstrafe müsse der Mann nutzen, um seine Zukunft neu zu ordnen, so das Gericht damals. Nach dem BGH-Entscheid ist das Urteil rechtskräftig und die sechsjährige Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes endgültig. Weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.

Der Netto-Parkplatz an der Darwinstraße in Heidenheim war am 16. April 2025 der Tatort für einen schweren Raub.

Sechs Jahre Haft nach brutalem Raubüberfall in Heidenheim

Nach einem brutalen Überfall auf einen Heidenheimer Gastwirt hat das Landgericht Ellwangen einen 45-jährigen Angeklagten zu sechs Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte zur Entwicklung des Mannes und zu seiner Zukunft in Deutschland.
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Heidenheim
Urteil am Landgericht