Urteil am Landgericht

Sechs Jahre Haft nach brutalem Raubüberfall in Heidenheim

Nach einem brutalen Überfall auf einen Heidenheimer Gastwirt hat das Landgericht Ellwangen einen 45-jährigen Angeklagten zu sechs Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte zur Entwicklung des Mannes und zu seiner Zukunft in Deutschland.

Die Beweislast gegen den algerischen Staatsbürger war laut dem Vorsitzenden Richter Bernhard Fritsch „glasklar“. Eine DNA-Spur an einer Bierdose am Tatort, Aufnahmen einer Fahrzeugkamera, Kleidung, die Opferaussage sowie die markante Zahnlücke des Täters führten zur Identifizierung des Mannes.

Der Überfall ereignete sich am Abend des 16. April 2025 auf dem Parkplatz des Netto-Marktes an der Darwinstraße. Das Opfer, ein Gastwirt, der den Umsatz der vergangenen beiden Tage bei sich trug, war mit seinem Einkauf auf dem Weg zu seinem Fahrzeug. Im Zeugenstand schilderte er eindringlich den Moment des Angriffs. „Ich habe gespürt, dass jemand hinter meinem Rücken steht, habe mich umgedreht und in der gleichen Sekunde habe ich einen Kopfstoß bekommen.“

Fluchtweg über die Clichystraße

Der Angeklagte entriss dem benommenen Mann den Geldbeutel mit rund 3000 Euro, den er in einer Umhängetasche verstaut hatte, und lief davon. Trotz Nasenbeinbruchs und ausgeschlagener Zähne nahm der Gastwirt die Verfolgung auf, erst Richtung Clichystraße und dann in die nächste Seitenstraße, wo vom Täter zunächst nichts zu sehen war, weshalb sich der Mann zurück zum Auto retten wollte.

Da habe er plötzlich einen Widerstand am Boden gemerkt. „Ich habe gemerkt, dass mein Fuß fest ist“, erinnerte er sich im Zeugenstand. Als er nach unten blickte, sah er seinen Angreifer, der sich unter einem geparkten Auto versteckt hielt und nach dem Fuß gegriffen hatte. „Ich habe gesagt: Gib mein Portemonnaie zurück“, so der Zeuge. Der Täter warf die Börse zwar auf den Asphalt, doch als der Gastwirt sich danach bückte, setzte der Räuber aus seiner Deckung zum finalen Tritt gegen die Schulter an und lief dann in die Dunkelheit davon. Das Opfer ging in die andere Richtung: „Ich habe die Geldbörse genommen und bin so schnell wie möglich weg.“

Von DNA bis Video: Viele Beweise überführten den mutmaßlichen Täter

Eine Polizeihauptkommissarin rekonstruierte vor Gericht die akribische Spurensuche und den Fluchtweg. „Wir haben am Parkplatz eine größere Blutlache und Spritzer gefunden, die zur Bundesstraße führten“, berichtete sie. In der Nebenstraße habe man dann wieder eine größere Menge Blut gefunden, dort, wo sich die Szene am Auto abgespielt haben muss. Doch nicht nur die Blutspur des Opfers überführte den Täter.

Der Angeklagte war kurz vor der Tat von der Videoüberwachung im Innenraum des Marktes aufgezeichnet worden, als er eine Dose Bier der Marke Gösser kaufte. Diese soll er dann vor dem Markt getrunken haben. Eben diese Dose wurde später am Tatort gefunden. „Die DNA-Analyse an der Dose ergab einen Treffer mit dem Angeklagten“, so Richter Fritsch. Ein weiterer entscheidender Beweis war das Video eines Tesla, der zufällig zur Tatzeit vor der Feuerwache parkte und den flüchtenden Täter filmte. Markant: Die auffällige Jogginghose mit drei Streifen, die später bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten sichergestellt wurde. Auch die Funkzellenauswertung belegte die Anwesenheit am Tatort.

Ein zweiter angeklagter Vorfall vom Juni – der mutmaßliche Raub eines Geldbeutels in einer Gaststätte, bei dem der Geschädigte am Pissoir getreten worden sein soll – wurde vom Gericht nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Die Beweislage war hier deutlich dünner, zudem hätte eine Verurteilung in diesem Punkt das Gesamtstrafmaß nicht mehr wesentlich erhöht. Richter Fritsch merkte dazu trocken an: „45 Sekunden lang Spaß an der Toilettenrinne, dann ist der Geldbeutel weg – das hätte man wohl nur als Diebstahl würdigen können.“

Die Plädoyers

Staatsanwalt Jens Weise betonte in seinem Plädoyer die Schwere der Verletzungen und die einschlägigen Vorstrafen des Mannes. „Ich habe keinen vernünftigen Zweifel. Der Geschädigte ist schwer misshandelt worden, Zähne wurden ausgeschlagen, das Nasenbein gebrochen“, so Weise. Er forderte sechs Jahre und fünf Monate Haft sowie die Einziehung des erbeuteten Geldes.

Verteidiger Thomas Jordan versuchte indes, die Beweiskette zu erschüttern. „Adidas-Hosen gibt es tausendfach“, argumentierte er. Weder die Kleidung noch die DNA-Spur ließen zweifelsfrei auf die Tat schließen, auch die Identifizierung durch den Geschädigten sei nicht frei von Unsicherheiten. Sollte das Gericht dennoch von einer Täterschaft ausgehen, plädierte er für eine Strafe im unteren Bereich. Sein Mandant blieb bei seiner Unschuldsbeteuerung: „Ich trinke Alkohol, aber ich habe noch nie jemanden geschlagen.“ Er sei von seiner Körperstatur gar nicht in der Lage, unter ein Auto zu kriechen.

Welche deutlichen Worte Richter Bernhard Fritsch beim Urteil fand

In der Urteilsbegründung ließ Richter Fritsch keinen Raum für Milde. Er verlas ein langes Vorstrafenregister: Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen Beamte und sexuelle Belästigung. Zum Tatzeitpunkt stand der 45-Jährige unter mehrfacher Bewährung. „Es gibt uns zu denken, dass Taten bei Ihnen in der Tendenz schwerer werden“, so der Richter. Ein „minderschwerer Fall“ wurde abgelehnt – auch wegen der Beute von 3000 Euro und dem fehlenden Geständnis.

Besonders deutlich wurde Fritsch mit Blick auf die persönliche Situation des Mannes, der seit 2010 in Deutschland lebt, derzeit arbeitslos ist und lediglich eine Fiktionsbescheinigung (provisorischer Aufenthaltsstatus) besitzt. Wegen unzureichender Deutschkenntnisse wurde ihm vor Gericht ein Dolmetscher zur Seite gestellt.

Ihr Lebensmodell in Deutschland muss man als gescheitert ansehen.

Bernhard Fritsch, Vorsitzender Richter der 1. Großen Strafkammer

„Ihr Lebensmodell in Deutschland muss man als gescheitert ansehen“, richtete sich Fritsch direkt an den Verurteilten. „Drei Kinder mit verschiedenen Frauen, keine Arbeit, Alkoholprobleme.“ Die nun anstehende Haftzeit müsse der Angeklagte nutzen, um realistisch über seine Zukunft nachzudenken – über einen möglichen Verbleib in Deutschland ebenso wie über eine Rückkehr in sein Herkunftsland. „Überlegen Sie sich, welche Optionen Sie haben, wenn Sie abgeschoben werden.“

Das Urteil von sechs Jahren sei „nicht hart“, sondern die konsequente Antwort des Rechtsstaates auf derartige Taten. Der Haftbefehl blieb aufrechterhalten, der Angeklagte wurde direkt zurück in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Das Urteil ist rechtskräftig, sollte der Mann nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist kein dauerhafter Aufenthaltstitel für Ausländer. Sie wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn über einen Antrag auf Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden wurde. Sie bescheinigt lediglich, dass der bisherige Aufenthalt im Bundesgebiet als „fortbestehend“ (fiktiv) gilt.

Im Falle einer schweren Straftat, wie hier dem schweren Raub, wird eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts in der Regel ausgeschlossen, was dann wiederum zur Ausweisung und Abschiebung führt.