Deshalb wurde das Verfahren gegen einen 20-jährigen Mann aus Giengen eingestellt
Es ging um gerade einmal 100 Euro: Am Ende landete der Streit zwischen zwei Hausbewohnern in Giengen vor dem Heidenheimer Amtsgericht. Ein 20‑Jähriger musste sich dort am Donnerstag wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung verantworten. Der Vorfall ereignete sich an einem Sonntag im Mai 2026 kurz vor Mitternacht in einem Mehrparteienhaus, in dem sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte wohnten. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.
Hintergrund des Streits sollen Schulden in Höhe von 100 Euro gewesen sein, die der Geschädigte beim Angeklagten gehabt haben soll. Der Mann habe sich jedoch geweigert, das Geld zurückzuzahlen. Nach Aussage des Angeklagten ging der körperliche Angriff zunächst vom Geschädigten aus. Der 20-Jährige habe sich lediglich gewehrt und dem Mann aus Notwehr mit dem Knie ins Gesicht geschlagen.
