Polizei

Staatsanwaltschaft: Erneute Anklage gegen Polizeiinspekteur

2023 war er vom Vorwurf, eine junge Kommissarin sexuell bedrängt zu haben, freigesprochen worden. Nun muss der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes womöglich erneut vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat erneut Anklage gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei erhoben. Dem 52-Jährigen wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll einer Kollegin in einem Telefonat angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich im Gegenzug auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Beamtin habe sich darauf nicht eingelassen und den Vorfall stattdessen der Landespolizeipräsidentin gemeldet, hieß es.

Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob und wann der Mann erneut vor Gericht muss. Die Verteidigerin des 52-Jährigen äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. In einem früheren Verfahren war dem Polizeibeamten zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Er war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.

Formaljuristisch ist der 52-Jährige laut Innenministerium immer noch Inspekteur, obwohl Innenminister Thomas Strobl (CDU) das Amt zwischenzeitlich abgeschafft hat. Er sei weiterhin Beamter und beziehe auch noch einen Teil seines Gehalts, aber er sei vom Dienst suspendiert, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Die Affäre rund um den Mann beschäftigt auch einen Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag. Er befasst sich mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl. Es geht auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.