Ab 2026

Müllgebühren im Landkreis Heidenheim steigen: Das sind die neuen Kosten

Ein Vier-Personen-Haushalt im Landkreis Heidenheim zahlt künftig 6,32 Euro mehr im Jahr für den Hausmüll. Die Ursachen sind gestiegene Kosten für die CO₂-Abgabe, für Personal, Chiptausch und Müllverbrennung.

Nach vier Jahren stabiler Gebühren hat der Kreistag in der Sitzung vor der Sommerpause eine moderate Erhöhung der Müllgebühren für das Jahr 2026 beschlossen. Dem Vorschlag stimmte das Gremium einstimmig zu, große Diskussionen blieben aus.

Für einen Vier-Personen-Haushalt steigen die jährlichen Abfallgebühren um 6,32 Euro – von 190,92 Euro auf 197,24 Euro. Umgerechnet auf den Monat bedeutet das ein Plus von rund 53 Cent. Der Anstieg entspricht einer Erhöhung um etwa drei Prozent. Berechnet wurde dieses Fallbeispiel für ein durchschnittliches Müllaufkommen von 62 Kilogramm je Person beim Biomüll und 101 Kilogramm beim Restmüll.

Landrat Peter Polta erklärte: „Wir fahren auf Sicht und haben uns daher für eine einjährige Kalkulation entschieden.“ Ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept stehe noch aus, auch die Entwicklung bei CO₂-Bepreisung, Umlage für die Abfallverbrennung und Pensionsrückstellungen sei schwer kalkulierbar.

Das sind die Gründe für die steigenden Müllkosten

Ein Hauptgrund für die steigenden Kosten sind die gestiegenen Personalkosten aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse. In der Kalkulation für 2026 wurden dafür 4,14 Millionen Euro angesetzt. Hinzu kommen erstmals separat ausgewiesene Aufwendungen für Beamte, Beihilfen und Umlagen in Höhe von 514.200 Euro. Mehrausgaben verursacht der geplante Austausch der Chips an den Müllbehältern – eine Maßnahme, die mit 275.800 Euro zu Buche schlägt.

Außerdem steigen die Umlagen für die thermische Verwertung von Müll. Der dafür zuständige Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD) rechnet mit einem Plus von zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Erwerb von CO₂-Zertifikaten schlägt stärker zu Buche.

Haushalts- und Behältergebühren im Landkreis Heidenheim im Überblick

Die Erhöhung betrifft Haushalts- und Behältergebühren sowie die Gewichtsgebühr für Restmüll, die von bisher 14 auf 15 Cent pro Kilogramm ansteigt. Ein üblicher 60-Liter-Restmüllbehälter kostet 107,88 statt 105,72 Euro pro Jahr. Die Haushaltsgebühr für einen Ein-Personen-Haushalt steigt von 60,48 auf 61,68 Euro, ein Zwei- oder Drei-Personen-Haushalt muss künftig 89,40 statt 87,60 Euro an Grundgebühr bezahlen und ein Vier- oder Fünf-Personen-Haushalt 111,84 statt 109,56 euro. Für Haushalte mit zehn oder mehr Personen wird die Gebühr von 144,60 auf 147,60 Euro erhöht. Beim Biomüll steigt die Behältergebühr leicht an, zum Beispiele für den gängigen 60-Liter-Behälter von 80,04 auf 81,72 Euro. Die Gewichtsgebühr für Biomüll bleibt unverändert.

Trotz der Erhöhung liegt der Landkreis Heidenheim im landesweiten Vergleich weiterhin im Mittelfeld. Die Spannbreite der Gebühren für einen Vier-Personen-Haushalt reicht in Baden-Württemberg im Jahr 2025 von 114 Euro bis 414 Euro – je nachdem, welche Leistungen in den Gebühren enthalten sind.

Ausblick: Altpapierlösung für Vereine

Norbert Bereska (CDU/FDP-Fraktion) betonte, dass die Kreisverwaltung über viele Jahre hinweg stabile Gebühren vorgelegt habe. „Unsere Mannschaft macht einen guten Job – da kommen noch ganz andere Herausforderungen auf uns zu, vor allem beim TAD.“ Er mahnte unabhängig davon ein Konzept für Altpapier an – vor allem für Vereine, die durch die Sammlung bislang Einnahmen generieren konnten. Landrat Polta kündigte an, dass eine Lösung im künftigen Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt werde.

Bauschutt: Weniger Anlieferungen führen zu höheren Gebühren

Obwohl die Kosten im Bereich der Bodenaushub- und Bauschuttdeponien im Jahr 2026 um rund elf Prozent auf 328.679 Euro gesunken sind, steigen die Gebühren in diesem Bereich. Der Grund: Es wurden deutlich weniger Mengen angeliefert, wodurch die Kosten auf eine kleinere Menge umgelegt werden müssen.

Neu ist außerdem die Unterscheidung zwischen bewehrtem (mit Stahl verstärkt) und unbewehrtem Betonbruch. Für bewehrten Betonbruch fällt künftig eine um 3,00 Euro pro Tonne höhere Gebühr an. Die bisherige Kleinmengengebühr für Betonbruch entfällt hingegen.

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