Dass Förderanträge auch mal abgelehnt werden können, sollte eigentlich verständlich sein. Insbesondere dann, wenn die Ablehnung mit erheblichen Mängeln im Förderantrag begründet wird und zur Nachbesserung aufgefordert wird. Selbstverständlich muss das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde die jeweils aktuelle gesetzliche Regelung anwenden.
Dass die Stadt Giengen bei dieser Stadtumgehung seit Jahrzehnten nichts zustande bringt, ist ihr Problem und nicht das des Regierungspräsidiums Stuttgart. Die Zunahme des Lkw-Verkehrs in und um Giengen in den letzten Jahren hat den Bedarf für diese Stadtumgehung nochmals dringlicher gemacht. Allerdings ist die Zunahme des Lkw-Verkehrs in erheblichen Umfang durch die massiven Logistikansiedlungen im Raum Herbrechtingen und Giengen verursacht worden.
Im Giengener Industriepark an der A7 wurden statt Industriebetrieben eilig weitere Logistikhallen hingestellt. Langfristig mit geringerem Ertrag und zunehmenden Verkehrsproblemen. Dass nach diesen selbstgeschaffenen Problemen das Regierungspräsidium von der Stadt Giengen ein Mobilitätskonzept für die Gesamtstadt verlangt, halte ich für absolut notwendig. Stuttgart lässt die Stadt nicht im Regen stehen, sondern zeigt auf, was notwendig ist.
Roland Trauter, Giengen