Preissteigerungen

Eine halbe Million für ein HLF 20: Warum Feuerwehrfahrzeuge so teuer geworden sind

400.000 Euro für ein Transport-Fahrzeug? Eine halbe Million für ein Löschfahrzeug? Die Preise für Feuerwehrfahrzeuge sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Warum das so ist und ob Besserung in Sicht ist:

400.000 Euro: Diese stolze Summe soll ein neuer sogenannter Gerätewagen-Transport (GW-T) kosten, den die Steinheimer Feuerwehr dringend braucht. Der alte taugt nicht mehr richtig, bei der letzten TÜV-Abnahme wurde bereits auf Korrosionsstellen hingewiesen. Ersatz ist also unbedingt notwendig, auch wenn der Preis hoch ist. Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um ein Lösch-, sondern um ein Transport-Fahrzeug. Als vor einer Weile im Gemeinderat gerade über diese Beschaffung diskutiert worden war, brachte es Bürgermeister Holger Weise auf den Punkt: Auf die Frage, was genau dieses Fahrzeug denn können müsse, lautete seine einfache Antwort: „Hauptsächlich muss es fahren können.“

Ein roter Lkw anstatt eines speziellen Gerätewagens?

Das wiederum können aber auch deutlich günstigere Fahrzeuge, oder? Und so entstand wohl oder übel die Idee, nicht einen neuen speziellen Gerätewagen-Transport von einem der namhaften Feuerwehrgeräte-Hersteller zu ordern, sondern einen einfachen, normalen, roten Lastwagen zu kaufen und ihn mit Funk und Sirenen auszustatten. Die Verwaltung will nun zunächst die Entscheidung über den Förderantrag abwarten und dann im Zuge einer Ausschreibung prüfen, inwieweit das möglich wäre.

Tatsächlich waren die Preissteigerungen im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge in der vergangenen Jahren enorm: Laut dem Heidenheimer Kreisbrandmeister Michael Zimmermann kostete ein vergleichbares Fahrzeug 2018 noch durchschnittlich zwischen 200.000 und 250.000 Euro. Im Jahr 2023 waren es bereits rund 307.000 Euro. Ähnlich eklatant die Steigerungen bei den Löschfahrzeugen: Ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, ein sogenanntes HLF 20, lag im Jahr 2009 noch bei rund 350.000 Euro, im vergangenen Jahr mussten Gemeinden dafür schon mehr als eine halbe Million Euro ausgeben.

Auch der Giengener Feuerwehrgerätehersteller Ziegler spricht von großen Preissteigerungen, allein in den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von etwa 30 Prozent. Woran das liegt? Laut Hans Mayr, Vertriebsleiter für den Bereich Fahrzeuge Süd bei der Albert Ziegler GmbH, hauptsächlich an den Einkaufspreisen: „Auch unsere Lieferanten geben ihre gestiegenen Kosten natürlich weiter.“ Ein weiterer Grund seien die hohen Energie-, Rohmaterial- und Fahrgestellpreise. „Auch die steigenden Personalkosten spielen aufgrund des Fachkräftemangels eine Rolle“, so Mayr.

Ziegler-Vertriebsleiter Hans Mayr: „Es bleibt spannend“

Ob ein Ende in Sicht ist? Laut Ziegler-Vertriebsleiter Mayr schwer zu sagen: „Aktuell flacht die Inflation ab. Eine Prognose ist dennoch schwierig, da dies von politischen und weltwirtschaftlichen Faktoren abhängt.“ Beispielhaft nennt er etwa Kriege, Lieferketten und Verfügbarkeiten. „Es bleibt also spannend und herausfordernd, vor allem bei einem sehr langen Beschaffungsprozess, zwei Jahren Lieferzeit und einer 100-Prozent-Preisbindung.“

Das Land Baden-Württemberg jedenfalls hat offenbar erkannt, dass die großen Preissteigerungen die Kommunen zusätzlich belasten. Laut Kreisbrandmeister Zimmermann will das Land deshalb Rahmenverträge für Löschfahrzeuge implementieren: „Hier sollen landeseinheitliche Standardfahrzeuge zentral vom Land ausgeschrieben werden und die Gemeinden können sich dann aus diesem Rahmenvertrag beteiligen.“ So könnten durch größere Abnahmemengen bessere Preise bei den Herstellern erzielt werden. Noch würde es sich bei Feuerwehrfahrzeugen um Einzelfertigungen oder maximal Kleinserien handeln.

Geld von Bund, Land und Landkreis

Der Bund und das Land Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, Einsatzfahrzeuge für taktische Einheiten komplett zu finanzieren. Dabei handelt es sich laut Kreisbrandmeister Michael Zimmermann um Fahrzeuge des Zivil- und Bevölkerungsschutzes. Das Land fördert zudem über eine Verwaltungsvorschrift beispielsweise aktive Einsatzkräfte und die Jugendfeuerwehr, Stellplätze in Feuerwehrhäusern, Leitstellenausstattung oder Zentralwerkstätten.

Die Landkreise können sich, so Zimmermann, entweder durch vollumfängliche Finanzierung von Einsatzfahrzeugen oder auch Anteilsfinanzierungen beteiligen. Dies sei aber nur bei Sonderfahrzeugen der Fall, die kreisweit zum Einsatz kommen und nicht von jeder Gemeinde vorgehalten werden müssen. „Nach dem Prinzip der Konnexität sind die Gemeinden für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer nach ihren Verhältnissen leistungsfähigen Feuerwehr selbst verantwortlich“, so der Kreisbandmeister.

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