Wo sollen auf Steinheimer Gemarkung weitere Windkraftanlagen entstehen? Zu drei sogenannten Vorranggebieten im Rahmen der „Teilfortschreibung Windenenergie 2025“ gab der Gemeinderat jetzt gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg Stellungnahmen ab.
Im Gebiet Gnannenweiler West sind maximal sieben Windenenergieanlagen vorgesehen. Hier empfahl Bauamtsleiter Sven Krauß ein bisher abgegrenztes Teilstück im Norden noch hinzuzunehmen, um dort eine weitere Anlage realisieren zu können. Eine entsprechende artenschutzrechtliche Einschätzung sei bereits erfolgt.
Jedoch sprach sich der Gemeinderat gegen den Bau von Windkraftanlagen südlich von Küpfendorf aus, weil dort eine rund 20 Hektar große Freiflächen-PV-Anlage errichtet wurde. Somit leiste der Weiler bereits einen großen Anteil zur Energiewende und sollte nicht zusätzlich belastet werden, heißt es in der Begründung.
Auch an der nördlichen Gemarkungsgrenze zu Gussenstadt sollten aus Sicht des Steinheimer Gemeinderats keine weiteren Windkraftanlagen mehr gebaut werden. „Dort stehen doch bereits viele Anlagen. Das Gebiet sollte nicht überdimensioniert werden“, sagte Volker Lang (ANB). Vorgesehen ist an der dortigen Gemarkungsgrenze zudem der Bau einer PV-Anlage. Der Gemeinderat folgte allen Beschlussvorschlägen einstimmig.