Denkmalschutz

St. Georg in Trugenhofen erhält 60.520 Euro Landesförderung für weitere Sanierung

Die Kirche St. Georg in Trugenhofen erhält 60.520 Euro für den zweiten Bauabschnitt aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Ein Riss zwischen Chor und Langhaus machte die Sanierung der Kirche nötig.

Für die weitere Sanierung der katholischen Kirche St. Georg in Trugenhofen fließen 60.520 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat in der zweiten Förderrunde 2026 insgesamt rund 5,4 Millionen Euro für den Erhalt und die Sanierung von 43 Kulturdenkmalen im Land freigegeben. Das teilte das Ministerium in einer Pressemitteilung mit.

„Denkmale sind lebendige Zeugnisse unserer Geschichte und prägen die Identität unserer Städte und Gemeinden“, betonte Ministerin Theresa Schopper. Mit den Fördermitteln wolle das Land die vielfältige Denkmallandschaft erhalten und zugleich in die Zukunft der Städte und Gemeinden investieren. Von den 43 geförderten Vorhaben entfallen 20 auf private, neun auf kommunale und 14 auf kirchliche Projekte. Auch die Kirche St. Georg in Trugenhofen gehört dazu. Ebenfalls im Landkreis Heidenheim wird ein privates Vorhaben unterstützt: Die Kaltenburg bei Hürben erhält 50.000 Euro. Mit dem Geld sollen die nördliche Jagdhauswand und die Mauerfüße des Nordturms der Burgruine saniert werden.

Weitere Sanierung nach wenigen Jahren

An der Trugenhofener Kirche besteht seit einigen Jahren Sanierungsbedarf. Nur wenige Jahre nach der 2013 erfolgten Innenraumrestaurierung wurde bei einer Bauschau 2019 ein markanter Riss zwischen Chor und Langhaus entdeckt. Ein anschließendes Rissmonitoring signalisierte Handlungsbedarf. Dabei zeigte sich, dass die Ursache nicht wie zunächst vermutet in den Fundamenten, sondern im Hang liegt, auf dem das Gotteshaus steht. Im April 2025 begann der erste von zwei Bauabschnitten.

Im zweiten Bauabschnitt, für den das Land nun Fördermittel bewilligt hat, stehen weitere Maßnahmen zur baulichen Sicherung und Instandsetzung der Kirche an. Ziel ist es, Schäden an der historischen Bausubstanz zu beheben und das Gebäude langfristig zu erhalten. Die Arbeiten dienen dazu, die Bausubstanz zu sichern und den Erhalt des historischen Gotteshauses langfristig zu gewährleisten.

Eigentümer beim Erhalt unterstützen

Auch die Landtagsabgeordnete Clara Resch (Grüne) begrüßt die Förderung. Die finanzielle Unterstützung sei ein wichtiger Beitrag, um die Kirche St. Georg als Teil der Dischinger Heimatgeschichte für kommende Generationen zu erhalten. „Denkmalschutz gelingt nur, wenn Menschen Verantwortung für diese Gebäude übernehmen und die notwendigen Arbeiten auch finanzieren können“, betont Resch. Deshalb sei es wichtig, dass das Land die Eigentümer bei dieser Aufgabe unterstütze.

Die Landesförderung ist Teil eines seit mehr als 50 Jahren bestehenden Programms zum Erhalt von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Private Eigentümer können dabei für denkmalbezogene Aufwendungen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent erhalten, Kirchen und Kommunen bis zu 33 Prozent. Finanziert wird das Programm aus Landesmitteln, ein überwiegender Anteil der Fördergelder stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto-GmbH Baden-Württemberg.