Mit dem Thema Windkraft hatte sich, wie bereits viele Gemeinden im Landkreis, nun auch der Niederstotzinger Gemeinderat auseinanderzusetzen. Dabei ging es nicht um ein konkretes Vorhaben, Windräder in Niederstotzingen aufzustellen, aber doch um die Möglichkeit und die Voraussetzungen dazu. Im Regionalplan sollen die Vorrangflächen für Windenergie festgelegt werden. Geplant ist dabei ein Gebiet, das auch den Sparenwald betrifft. Das sei allerdings nicht in Gänze für Windkraft geeignet, so Bürgermeister Marcus Bremer, der die Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme vorschlug.
Der Sparenwald habe eine hohe Bedeutung als Erholungsraum für die Bürger. Nicht nur, dass festgelegte Streckenverläufe die Nutzung für Spaziergänge, Jogging und Nordic-Walking belegen, auch der „Albschäferweg“, immerhin als Deutschlands schönster Wanderweg ausgezeichnet, verlaufe durch Teile des Sparenwalds. Außerdem liege die keltische Viereckschanze in diesem Gebiet, die als herausragendes kulturhistorisches Denkmal zu berücksichtigen sei.
Planungsziel nicht gefährdet
Ebenso seien Belastungen für die Anwohner der östlichen Siedlungsfläche durch potenzielle Windräder nicht auszuschließen. Diese sei zum einen in der Rotor-Out-Regelung zu sehen, die besagt, dass lediglich der Mast eines Windrades im Vorranggebiet zu stehen habe. Durch die bauliche Masse und die Rotordrehung in Verbindung mit der Höhenlage könnten sich Windräder dort negativ für die Bewohner auswirken. Zudem gefährde die Herausnahme einzelner Teilflächen das Planungsziel des Regionalverbands nicht, da die vorgegebene Flächengröße noch immer erreicht werde.
In diesem Gebiet seien immer viele Wanderer, Spaziergänger und auch Hundebesitzer festzustellen, die dort ihre Hunde ausführten, unterstrich auch Bernd Hegele, der Fraktionsvorsitzende der CDU. Man könne auch nicht sagen, die Keltenschanze interessiere keinen, denn Laufspuren belegten das Gegenteil. Neben der Keltenschanze seien auch Bettelmanns Grab und historische Grenzsteine aus der Herrschaft von Stain und Kaisheim zu beachten, die ebenfalls als Kulturdenkmäler anzusehen sind.
Zwar werde wohl ein Mast nicht direkt auf der Keltenschanze errichtet werden, ein solcher sei aber auch in der Nähe beeinträchtigend. Er sehe auch die örtliche Nähe zum Wohngebiet Galgenberg kritisch. Hegele sprach sich also dafür aus, die Stellungnahme wie vorgeschlagen abzugeben. Dem schloss sich auch Stefan Mickley für die BWI an.
Keine Schmälerung durch Windräder
Dagegen wandte sich Theo Feil, Fraktionsvorsitzender der SPD. Die Einwände seien zwar nachvollziehbar, aber doch nicht ausreichend als Begründung, wenn man das Ziel der Energiewende vor Augen habe. „Der Wald gilt ja insgesamt als Erholungsgebiet, das trifft ja nicht nur auf unseren Wald zu“, so seine Meinung. Wenn man das so hoch einstufe, dann müsse man das gesamte geplante Vorranggebiet infrage stellen und nicht nur Teile davon.
Die Keltenschanze sei zweifelsohne ein bedeutendes Denkmal. Dies würde allerdings auch durch Windräder nicht geschmälert werden. Durch die großen Abstandsflächen, die gesetzlich vorgegeben seien, sei die Gefahr von Belastungen für die Anwohner gemindert. Auch das sei ein Einwand, den alle Kommunen erheben könnten.
Mehrheitlich wurde daher bei vier Gegenstimmen beschlossen, die Einwände gegenüber dem Regionalverband vorzubringen und entsprechende Flächenreduzierung anzuregen. Der Regionalverband wird seine Entscheidung im Herbst 2025 treffen.
Wohlüberlegter Standort
Die keltische Viereckschanze spielt eine bedeutende Rolle in der Siedlungsgeschichte Niederstotzingens. Sie stammt aus der Spätlatènezeit (150 v. Chr. bis Christi Geburt) und liegt etwa 28 Meter nordöstlich einer ehemaligen Römerstraße. Bereits in der Urkarte der Landesvermessung von 1824 wurde die Anlage detailliert erfasst. In der heutigen Forschung wird die Viereckschanze entweder als geschützter Gutshof oder als Kultstätte interpretiert. Die Lage entlang alter Fernstraßen und die Nähe zu einer Quelle zeigt, wie wohlüberlegt der Standort war.