Fünf Maßnahmen, so schreibt es das Klimagesetz vor, muss jede Kommune benennen, wenn der kommunale Wärmeplan abgeschlossen ist. Welche Ansätze dies in der Stadt Niederstotzingen sind, wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Yannik Kett von den Stadtwerken Giengen, die die kommunale Wärmeplanung für Niederstotzingen erarbeitet haben, stellte nochmals die zentralen Ergebnisse vor. Auf deren Grundlage wurden die Maßnahmen entwickelt, mit deren Hilfe das gesetzlich vorgegebene Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreicht werden soll. Bürgermeister Marcus Bremer betonte dabei, dass der Erfolg auch von äußeren Faktoren wie wissenschaftlichen Prognosen, der kommunalen Entwicklung und auch den politischen Vorgaben, abhängen werde.
Antworten auf individuelle Fragen
Als besonders zentralen Ansatz hob Yannik Kett die Bürgerinformation hervor. Da der Wohnsektor rund drei Viertel des Gesamtenergiebedarfs ausmacht, sieht die Stadt hier großen Handlungsbedarf. Häufig wechselnde Fördermöglichkeiten, Vorgaben und technische Entwicklungen machen es den Bürgern schwer, Entscheidungen zu treffen. Daher sollen regelmäßige Informationsveranstaltungen mit Fachleuten angeboten werden. Eine Sensibilisierungskampagne soll praxisnahe Beispiele und Erfolgsgeschichten aufzeigen, um die Vorteile erneuerbarer Energien sichtbar zu machen. In Zusammenarbeit mit der Energieagentur ZEKK des Landkreises Heidenheim soll zudem ein Angebot geschaffen werden, das individuelle Fragen beantworten kann.
Wärmenutzung aus Trinkwasser
Ebenfalls hoch in der Prioritätenliste angesiedelt ist die Prüfung des Wärmepotenzials des Trinkwassers der Landeswasserversorgung. Dabei wird die überschüssige potenzielle Energie des Trinkwassers durch Turbinen in elektrische Energie umgewandelt. Im Vordergrund steht dabei, dass die Verunreinigung des Trinkwassers ausgeschlossen ist. Die Stadtverwaltung befindet sich bereits im Austausch mit der Landeswasserversorgung, die Pilotprojekte hierzu betriebt.
Dekarbonisierung an der Grundschule
Ein weiterer Ansatz ist die Dekarbonisierung des bestehenden Wärmenetzes an der Grundschule – also der Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen. Die dortige Heizzentrale versorgt sechs Gebäude mit Wärme und Warmwasser und wird bislang mit Erdgas betrieben. Die Potenzialanalyse zeigt, dass sich insbesondere Abwasserwärme oder solare Anwendungen auf Dachflächen für eine Umstellung anbieten. Auch der Einsatz von Holz könnte geprüft werden. Als nächste Schritte sind eine Bestandsaufnahme, die Beauftragung eines Fachplaners sowie die Stellung eines Förderantrags vorgesehen.
Klärgas als Energiequelle
Die vierte Maßnahme betrifft das Klärgaspotenzial. Der in der Kläranlage anfallende Frischschlamm, der bei der Reinigung des Abwassers anfällt, wird dem Faulturm zugeführt. Bei der Zersetzung des Schlamms entsteht ein Gasgemisch, das hauptsächlich aus Methan besteht. Dieses könnte künftig in einem Blockheizkraftwerk zur Energiegewinnung genutzt werden. Im Zuge der geplanten Sanierung des Faulturms sollen diese Möglichkeiten geprüft und technisch bewertet werden. Auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung soll dann über mögliche Investitionen entschieden werden. Die Prüfung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen.
Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft
Im Rahmen des fünften Ansatzes soll das Biogas-Potenzial unter Einbeziehung der örtlichen Landwirte festgestellt werden. Im ersten Schritt wird dazu Kontakt mit dem Betreiber der bestehenden Biogasanlage aufgenommen, um zu klären, inwiefern die Anlage in ein zukünftiges Konzept zur Biogas- und Wärmegewinnung eingebunden werden kann. Der zweite Schritt wird gemeinsam mit den örtlichen Landwirten erfolgen: Ermittelt werden soll dabei das konkrete Mengenpotenzial sowie auch die Bereitschaft der Landwirte, dieses Potenzial einzubringen. Sodann kann ein Betriebsmodell erstellt werden, das über die Erzeugung und Verwertung von Biogas hinaus auch die Abnahmeseite von Strom und Wärme oder Rohbiogas betrachtet. Auch diese Maßnahme soll im ersten Halbjahr 2027 beginnen.
Diese Ansätze wurden im Rahmen eines Workshops mit Mitgliedern des Gemeinderats und Mitarbeitern der Stadtverwaltung entwickelt. Sie wurden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Bereits im Januar 2024 hat die Stadt Niederstotzingen mit der geförderten Ausführung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg begonnen. Die Planung erfolgte im Konvoi mit der Stadt Herbrechtingen und der Gemeinde Sontheim. Zeitgleich trat auch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft, wonach alle Kommunen zur Durchführung einer Wärmeplanung verpflichtet wurden.