Blickt man beispielsweise aus Schnaitheim oder Oberkochen in Richtung Königsbronn, könnte man meinen, dass es dort zahlreiche Windkraftanlagen gibt. Im Teilort Ochsenberg verstärkt sich dieser Eindruck noch, ragen in verschiedenen Richtungen die riesigen Windräder in die Höhe. Doch auch wenn die Anlagen optisch allgegenwärtig sind – nur eine einzige Windkraftanlage steht tatsächlich auf der Gemarkung Königsbronn. Das bedeutet, dass die Gemeinde von den zahlreichen anderen nicht profitiert, zumindest bringen sie keine Gewerbesteuer-Einnahmen.
Im Windpark Ochsenberg beispielsweise gibt es insgesamt 14 einzelne Anlagen, doch keine einzige findet sich auf Königsbronner Gemarkung. Und nur zwölf von ihnen grenzen in einem Radius von 2500 Meter an die Gemeinde Königsbronn. Die meisten dieser Windräder, nämlich acht, stehen auf Ebnater Gemarkung, jeweils zwei gehören zu Großkuchen und Nietheim.
Doch auch diese Anlagen werden künftig ein wenig Geld in die Gemeindekasse fließen lassen. Das erläuterte Königsbronns Kämmerer Dieter Cimander den Mitgliedern des Gemeinderats in dessen jüngster Sitzung. Aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2023 gelten seit 2023 neue Regeln bei der Beteiligung von Standortkommunen am Betrieb von Windkraftanlagen. Diesen Regelungen zufolge sollen den Gemeinden vom Betreiber der Anlagen Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Dies sei vollkommen freiwillig, betonte Cimander. Davon profitieren Kommunen, die im Umkreis von 2500 Metern Luftlinie zur Turmmitte einer Anlage Flächen haben. Sind das mehrere Gemeinden, werden die 0,2 Cent je nach Flächenanteil aufgeteilt. Einen Anspruch haben die Kommunen auf die Zuwendung nicht, wie Cimander erläutertet. Jedoch seien viele Anbieter bereit, sie zu bezahlen.
Unterschiedliche Flächenanteile
So ist es der Gemeinde Königsbronn gelungen, mit den Betreibern aller Windkraftanlagen, die infrage kommen, entsprechende Verträge abzuschließen. Dazu gehören die zwölf Windräder im Windpark Ochsenberg. Der Anteil an den entscheidenden Flächen, die auf Königsbronner Gemarkung liegen, variiert hier zwischen 8,09 und 48,46 Prozent. Lediglich ein Windrad steht auf Königsbronner Gemarkung, hier liegt der Anteil bei 53,36 Prozent.
Im ebenfalls weithin sichtbaren Windpark Oberkochen stehen vier Anlagen, von denen Königsbronn profitieren kann. Hier liegen die Flächenanteile der Gemeinde am 2500-Meter-Umkreis zwischen 30,12 und 50,3 Prozent. Auch mit diesem Betreiber konnten Verträge abgeschlossen werden.
Doch was bedeutet das für den Haushalt der Gemeinde? Sprudelt jetzt plötzlich das große Geld? Auf die Frage von Engelbert Frey (SPD), was die Regelung für die kommunalen Einnahmen bedeutet, konnte Cimander jedoch keine Antwort geben: „Das hängt davon ab, wieviel Strom die einzelnen Anlagen tatsächlich produzieren.“ Wie der Kämmerer dem Gremium erläuterte, sei das Geld von den Anlagenbetreibern eine Zuwendung und sei somit als Spende zu verbuchen. Über die Annahme dieser Spenden müsse der Gemeinderat einmal jährlich abstimmen, so wie das bei allen Spenden der Fall sei.
Sechs Euro aus Nattheim
Die Stadtwerke Heidenheim als Eigentümer des Windparks Nattheim haben der Gemeinde Königsbronn mitgeteilt, dass auch sie derzeit Verträge zur Kommunalabgabe vorbereiten. Da Königsbronn einen Flächenanteil am Gesamtwindpark von 0,0039 Prozent hat und damit einen Anteil an der Abgabe von 0,0000079 Cent pro Kilowattstunde erhalten würde, bittet das Unternehmen die Gemeinde darum, auf einen entsprechenden Vertrag zu verzichten. Die etwa sechs Euro, die die Gemeinde jährlich erhalten würden, stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand.
Der Gemeinderat verständigte sich nach kurzer Diskussion darauf, mit den Stadtwerken vorsichtshalber und mit Blick auf die Zukunft doch einen Vertrag auszuhandeln. Allerdings solle vorerst auf die Auszahlung des Betrags verzichtet werden.