Berufung verworfen

Zwölfjähriges Kind für Missbrauch bestellt: 41-jähriger Königsbronner muss ins Gefängnis

Im März wurde ein 41-jähriger Mann aus Königsbronn vom Amtsgericht Heidenheim zu einer Haftstrafe verurteilt: Er war nicht nur im Besitz von Kinderpornografie, er hatte sich auch ein zwölfjähriges Kind bestellt, um es zu Hause missbrauchen zu können. Das Landgericht hat seine Berufung nun verworfen: Er muss ins Gefängnis.

Die Entscheidung des Landgerichts Ellwangen ist eindeutig: Die Berufung eines 41-jährigen Mannes aus Königsbronn gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidenheim wird verworfen. Er muss die gegen ihn verhängte Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten antreten.

Im März dieses Jahres war der Mann in Heidenheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, weil er nicht nur im Besitz kinderpornografischer Schriften war, sondern zudem über einen Online-Chat versucht hatte, ein zwölfjähriges Mädchen zu „bestellen“. Er hatte es zuhause in seiner Wohnung in Königsbronn missbrauchen wollen. Dazu gekommen war es glücklicherweise nicht.