Leserbrief

Wer hebt im Heidenheimer Rathaus die Nichtöffentlichkeit auf?

Leserbrief zur Suche nach einer neuen Fachbereichsleitung im Heidenheimer Rathaus:

Als ich noch Stadträtin war, durfte nur der Oberbürgermeister die Nichtöffentlichkeit aufheben. Jetzt tun das „gewöhnlich gut unterrichtete Kreise“. Hat sich in dieser Hinsicht in der Gesetzeslage etwas geändert? Anscheinend, denn sonst dürfte die Zeitung nicht auf einer halben Seite über eine nichtöffentliche Sitzung berichten. Falls nicht, welche strafrechtlichen Konsequenzen werden folgen? Das Ergebnis: Die unterlegene Kandidatin wird in einem Leserbrief als schlechte Verliererin dargestellt, weil sie die Qualifikation ihres Konkurrenten prüfen lassen will – was ihr gutes Recht ist. Und wie das Ergebnis dann auch aussehen wird, es bleibt ein G’schmäckle. Das ist schade und erst recht nicht förderlich für das Klima im Rathaus. Liebe Zeitung, könnten Sie bitte die Namen der „gut unterrichteten Kreise“ veröffentlichen, damit ich weiß, wen ich beim nächsten Mal (noch) wählen kann? Oder sind die nichtöffentlich? Monika Williamson, Schnaitheim