Bei Unfall oder Zusammenstoß

Was tun bei verletzten oder angefahrenen Tieren?

Reh, Fuchs oder Katze – wird ein Tier im Straßenverkehr verletzt, sind meist Polizei, Jagdpächter oder Feuerwehr gefragt. Doch nicht immer ist klar, wer sich kümmert, wer zahlt – und was man selbst tun darf.

Ob Reh, Fuchs oder Wildschwein – immer wieder laufen Wildtiere überraschend über die Straße. Besonders in der Dämmerung kann es schnell zu einem Unfall kommen. Doch was ist dann zu tun? Wer muss informiert werden? Wer kümmert sich um das verletzte Tier und wer zahlt die Kosten, die dabei aufkommen? Polizei und Landratsamt geben klare Hinweise – und erklären, was Autofahrer unbedingt beachten sollten.

Wird ein Wildtier bei einem Zusammenstoß verletzt oder getötet, übernimmt in der Regel der zuständige Jagdpächter die Nachsuche und Versorgung. Gerade verletzte Tiere ziehen sich oft in den Wald zurück – der Jagdpächter wird von der Polizei informiert und kümmert sich dann um das Tier.

Vorsicht bei Dämmerung

Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht in der Dämmerung, nachts und in den frühen Morgenstunden – vor allem in den frühen Morgenstunden. Zudem ist besonders auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind, Aufmerksamkeit geboten. Denn diese Schilder werden an Stellen aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Autofahrer sollten dort langsam und bremsbereit fahren. Taucht ein Tier auf, gilt: Abblenden, bremsen, hupen – und wenn nötig anhalten. Die Polizei weist darauf hin, dass die Warnblinkanlage eingeschaltet werden sollte, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.

Kommt es dennoch zu einem Unfall, dann muss die Unfallstelle sofort abgesichert werden. Zunächst sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warnschild aufgestellt werden. Verletztes oder totes Wild darf nicht angefasst oder mitgenommen werden – sie können Krankheiten übertragen oder panisch reagieren. Stattdessen sollte die Polizei verständigt werden. Diese informiert in dem Zuge den Jagdpächter und stellt dem Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung aus, damit der Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend gemacht werden kann.

Wer zahl und kümmert sich?

Auch bei verletzten Haustieren oder Fundtieren gilt: Nicht immer ist es sinnvoll, diese sofort auf eigene Faust zum Tierarzt zu bringen. Das Landratsamt Heidenheim rät, in solchen Fällen zunächst die Tierrettung der Feuerwehr zu informieren, da Tiere in Stress- oder Schocksituationen unvorhersehbar reagieren können. Auch das Tierheim ist eine gute Anlaufstelle für Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Wer ein verletztes Tier zum Tierarzt bringt, muss in der Regel auch für die entstehenden Kosten aufkommen – eine pauschale Aussage, ob letztendlich Finder, Halter oder die Versicherung zahlt, lässt sich jedoch nicht treffen. Allerdings lassen sich zumindest bei gechippten oder tätowierten Tieren wie Hunden und Katzen oft die mögliche Halterin oder der mögliche Halter identifizieren. Auch Vögel können über Fußringe zugeordnet werden. Haustierregister, in denen Tierbesitzer ihre Tiere freiwillig eintragen lassen, erleichtern die Rückverfolgung zusätzlich.