Alles im grünen Bereich?

Warum der CBD-Automat am Heidenheimer Schiller-Gymnasium in der Kritik steht

Der CBD-Automat nahe dem Schiller-Gymnasium sorgt für Diskussionen: Eine Altersprüfung ist vorhanden, dennoch gibt es von verschiedenen Stimmen Bedenken wegen Jugendschutz und Standortwahl.

Nur wenige Meter vom Schiller-Gymnasium entfernt steht seit acht Monaten der erste und bislang einzige CBD-Automat der Firma „CBD-DOC“ im Landkreis – direkt neben einem Zigarettenautomaten an der Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße. Zwar ist CBD im Gegensatz zu THC legal und frei verkäuflich, doch beim Automaten erfolgt eine Altersprüfung: Käuferinnen und Käufer müssen beim Bezahlen mit EC-Karte oder Bargeld nachweisen, dass sie volljährig sind. Mehrere Stimmen sehen dennoch ein Risiko für den Jugendschutz und kritisieren den Standort. Wie legal ist das Ganze eigentlich?

Der Wirkstoff und sein Unterschied zu THC

Um das besser einordnen zu können, lohnt ein Blick auf den Wirkstoff selbst. Die Abkürzung CBD steht für Cannabidiol. Es ist ein nicht berauschender Bestandteil der Cannabispflanze. Im Gegensatz zu THC, einem anderen Bestandteil der Pflanze, wirkt es nicht psychoaktiv und macht nicht „high“. In Deutschland ist der Verkauf legal, solange der THC-Gehalt unter 0,2 bis 0,3 Prozent liegt – je nach Produktart. CBD wird vor allem in Form von Blüten, Ölen, Kapseln oder Kosmetik angeboten. Rechtlich gilt es meist als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetik, nicht als Arzneimittel. Medizinische Anwendungen sind dagegen Ärztinnen und Apotheken vorbehalten.

Zugeschrieben wird CBD eine entspannende und beruhigende Wirkung, zum Teil auch ein positiver Einfluss auf Schmerzen, Schlaf oder innere Unruhe. Wissenschaftlich belegt sind diese Effekte bislang jedoch nur eingeschränkt. Fachleute verweisen darauf, dass die Studienlage lückenhaft ist und Ergebnisse je nach Dosierung und individueller Verträglichkeit stark variieren können. Zudem sind Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen: Je nach Person, eingenommener Menge und individueller Verfassung kann es beispielsweise zu Müdigkeit, Kreislaufproblemen oder Wechselwirkungen mit Medikamenten kommen.

Rechtliche Einschätzung

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt mit, dass CBD-Produkte nach dem Jugendschutzgesetz nicht geregelt sind. Solange die zulässigen THC-Grenzwerte nicht überschritten werden, gebe es keine Handhabe gegen den Verkauf. Die gewerbliche Aufstellung von Automaten muss beim örtlichen Gewerbeamt angezeigt werden, ein spezielles Erlaubnisverfahren ist nicht vorgesehen. Sollte der Inhalt gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder das Konsumcannabisgesetz verstoßen, prüft die Polizei. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren folgen, gegebenenfalls auch eine Gewerbeuntersagung.

Der Betreiber des Automaten und Geschäftsführer der Firma CBD-Doc, Uwe Stumpp, erklärt, dass der Automat seit rund acht Monaten am Standort steht. Die Altersprüfung sei über das Bargeld- oder EC-Kartenterminal implementiert. Produkte seien alle laborgeprüft und THC-frei. Die Wahl des Standorts sei zufällig erfolgt, nicht bewusst in der Nähe von Schulen.

Kritische Stimmen aus Heidenheim

Trotz der Altersprüfung sehen Experten und Eltern Nachbesserungsbedarf. Michael Becker, Vorsitzender des Heidenheimer Cannabisvereins Heidenhanf, erklärt, dass man die Idee eines eigenen Automaten bewusst abgelehnt habe. „Bei CBD gehört aus unserer Sicht noch mehr Beratung und Aufsicht dazu“, sagt Becker. Ein Erstkonsument oder ein junger Mensch sollte die möglichen Nachteile und Warnhinweise erklärt bekommen. In Rücksprache mit der Polizei setze man daher im eigenen Geschäft auf den Verkauf einzelner Blüten und Beratung, bei medizinischem CBD werde auf Ärztinnen und Apotheken verwiesen.

Becker betont, dass die Politik hier gefordert sei, bessere Deklarationen einzuführen, um einen geregelten, geordneten Zugang zu ermöglichen. Die Nachfrage sei da und könne nicht ignoriert werden – sie sollte begleitet werden von einem Umfeld, dem die Nutzerinnen und Nutzer vertrauen. Den Standort in der Nähe des Schiller-Gymnasiums hält Becker für problematisch. Seiner Ansicht nach ersetzt ein Automat keine Aufklärung, vielmehr müssten Vertrieb, Gewerbetreibende und Konsumentinnen besser geschützt und informiert werden.

Auch der Elternbeirat des Schiller-Gymnasiums sieht die Nähe kritisch. „Zum Schutz der Heranwachsenden vertrete ich die Meinung, dass Drogen jeglicher Art im Umfeld von Schülern und Schülerinnen nichts zu suchen haben“, sagt die Vorsitzende Birgit Wütherich. Man habe die Stadt bereits Anfang des Jahres über den Automaten informiert. Wie diese reagierte, ist dem Elternbeirat nicht bekannt. Beschwerden von Eltern habe es bislang nicht gegeben. Die Schule betreibe kontinuierliche Präventionsarbeit – dennoch sei es problematisch, wenn Jugendliche im direkten Umfeld auf Drogen oder Zigarettenrauch treffen.

Offene Fragen und Standort auf Privatgrundstück

Der Automat selbst steht nicht auf städtischem Grund, sondern auf einem privaten Grundstück, unmittelbar an der Grenze zur Bushaltestelle. Für den Standort wird den Eigentümern des Grundstücks nach eigenen Angaben eine Miete gezahlt. Ein Familienmitglied erklärte auf Nachfrage, man habe den Platz zur Verfügung gestellt, wisse aber nicht, wie die weitere rechtliche Abwicklung organisiert wurde. Der Betreiber verweist darauf, dass er sich um alle notwendigen Schritte selbst kümmere.

Die Stadtverwaltung teilte auf Anfrage mit, man prüfe derzeit, ob alle Rechtsvorschriften eingehalten seien. Daran seien auch andere Behörden beteiligt, Hinweise auf Verstöße gebe es bislang jedoch nicht. Das Landratsamt Heidenheim betonte, für die Aufstellungserlaubnis des Automaten und die damit verbundene Jugendschutz-Prüfung nicht zuständig zu sein.

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