Verhandlung am Landgericht Ellwangen

Vom Dämon besessen: 21-Jähriger wird nach Vergewaltigung in der Psychiatrie untergebracht

Unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie hat ein 21-Jähriger eine Frau in Heidenheim mehrere Stunden lang festgehalten, mehrfach vergewaltigt und mit einem Messer verletzt. Er wurde nun vom Landgericht Ellwangen in der Psychiatrie untergebracht.

Ein 21-jähriger Mann aus Giengen, der im Januar eine 30-jährige Frau in einer Wohnung in Heidenheim vier Stunden lang festgehalten und vergewaltigt hat, ist vom Landgericht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Dieser Beschluss erging in dem Verfahren anstelle eines Urteils. Das Gericht war davon ausgegangen, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes während der Tat zumindest erheblich vermindert oder gar nicht mehr vorhanden war. Deshalb ging es in der Verhandlung, die vergangene Woche begonnen hatte, von vornherein um die Einweisung in die Psychiatrie. „Die Unterbringung des Angeklagten ist alternativlos“, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch in der Begründung. Der Mann habe eine der schwersten Straftaten des Strafgesetzbuches verübt, für die er bei Schuldfähigkeit mit einer Strafe von fünf bis zehn Jahren Haft hätte rechnen müssen.

Über eine Internetseite und eine Nachrichten-App nahm der 21-jährige mutmaßliche Täter Kontakt zu einer Sexarbeiterin auf.

In einer Heidenheimer Wohnung: Frau mit dem Messer verletzt und zum Sex gezwungen

Am Landgericht Ellwangen begann am Donnerstag ein Verfahren, in dessen Mittelpunkt ein 21-jähriger Mann steht. Er soll eine Sexarbeiterin verletzt und unter Gewaltandrohung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Weil er unter einer schweren psychischen Störung leidet, soll er in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden.
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Heidenheim
Landgericht Ellwangen

Dem Willen Gottes unterworfen

Einen Eindruck davon, wie sich seine paranoide Schizophrenie auswirkt, gab der Beschuldigte am zweiten Verhandlungstag selbst bei seiner Aussage zur Tat. „Ich glaube an Gott und das Himmelreich“, so der Mann, ebenso an die Hölle. Er sei bei der Tat von einem Dämon besessen gewesen und deshalb unschuldig. Er wies auf die Apokalypse hin, die kommen werde, und darauf, dass Jesus mit einem Schwert, das aus seinem Mund kommt, die Menschen richten werde. Er würde sich Gottes Willen unterwerfen und auch 144 Jahre Haft hinnehmen. Wenn Gott es wolle, würde er freikommen. Richter Fritsch reagierte mit einer gelassenen Nachfrage auf diese für eine Gerichtsverhandlung ungewöhnlichen Einlassungen und merkte an, dass das Landgericht eine Strafe von 144 Jahren nicht verhängen könne.

Opfer musste zweimal aussagen

Das Opfer der Tat war eigentlich als Zeugin vorgeladen, erschien aber nicht vor Gericht – aus Angst vor ihrem Peiniger, ließ sie übermitteln. Deshalb wurde das Protokoll der Vernehmung der Frau verlesen. Richter Dr. Christoph Edler (Amtsgericht Heidenheim) hatte am 4. und 26. Februar mit der Frau gesprochen. Zwei Vernehmungen waren deshalb notwendig geworden, weil die SD-Karte für die Videoaufnahme des Gesprächs beim ersten Mal volllief und offenbar keine Ersatzkarte vorhanden war.

Die 30-jährige Heidenheimerin musste den Mann während des vierstündigen Martyriums mehrmals oral befriedigen. Er bedrohte sie mit dem Tod und fügte ihr mit einem Küchenmesser sechs blutende Stich- und Schnittwunden zu. Die Frau gab an, dass sie bleibende Narben davongetragen habe. Noch schwerer wiegt möglicherweise die psychische Belastung, unter der die Frau leidet. Sie habe Albträume und Ängste, sagte sie bei der Vernehmung aus. Denn zusätzlich zur schweren Misshandlung der Frau ängstigte diese auch das Verhalten des Mannes, das sie in der Vernehmung als unnormal beschrieb. Der 21-Jährige habe Laute von sich gegeben wie ein Kind, aber auch wie ein Dämon aus dem Horrorfilm, erzählte die Frau dem Vernehmungsrichter. Zudem habe er in einer seltsamen Sprache gesprochen, die für das Opfer wie Latein geklungen hatte. Mehrmals konsumierte er ein weißes Pulver, zwischendurch zeigte er der Frau auf dem Handy Bilder von Hochzeiten, aber auch von Dämonen sowie pornografische Darstellungen.

Kontakt über Online-Plattform

Kontakt aufgenommen hatte der 21-Jährige zu der Frau über eine einschlägige Plattform, auf der diese sexuelle Dienstleistungen anbot. Das Treffen fand in der Wohnung eines 32-jährigen Mannes nahe der Heidenheimer Innenstadt statt, während dieser bei der Arbeit war. Mit dem Wohnungsinhaber sei sie befreundet gewesen, erklärte die Frau. In die Wohnung habe sie sich zurückziehen wollen, weil es ihr schlecht ging und sie nicht wollte, dass ihre zehnjährige Tochter das mitbekomme, erläuterte die Frau. Der Wohnungsinhaber selbst, der als Zeuge vernommen wurde, reagierte auf die Frage von Richter Fritsch, ob er nicht bemerkt habe, dass die Frau sich in seiner Wohnung prostituiere, mit einem erstaunten „Echt?“.

Der 32-jährige Verkäufer kam am Tattag abends nach 19 Uhr in seine Wohnung zurück, bemerkte Blutspuren auf dem Boden und umgeworfene Möbel und sah schließlich den 21-Jährigen. Daraufhin rief er einen Freund zu Hilfe. Als die beiden Männer sich wieder der Wohnung näherten, ergriff der 21-Jährige die Flucht, indem er vom Balkon sprang. Ein Notruf bei der Polizei ging sowohl von einem Nachbarn ein als auch vom Täter selbst, der angab, eine Frau verletzt und vergewaltigt zu haben, woraufhin er in Haft genommen wurde.

Wirre Gedankengänge

Die ermittelnde Kriminaloberkommissarin berichtete, dass anschließend Handy und Laptop des Beschuldigten beschlagnahmt wurden. Die Polizei fand zwei Videos, die der Mann während der Tat aufgenommen hatte und die dem Gericht auch gezeigt wurden. Auf dem Laptop habe man sowohl Tagebucheinträge „mit wirren Gedankengängen“ als auch Anfragen auf Chat GPT gefunden, in denen es um Suizidalität, Drogen und Dämonen ging. Im Tatzeitraum konsumierte der Mann Kokain, bei einer anschließenden Blutuntersuchung wurde auch Cannabis nachgewiesen.

Schließlich verlas der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich seine Erkenntnisse zum Beschuldigten, den er Mitte März untersucht hatte. Bis zum dritten Lebensjahr habe dieser in Deutschland bei der Mutter gelebt, die aus Kamerun stamme und als Ingenieurin arbeite. Danach war er drei Jahre lang in Kamerun bei der Großmutter mütterlicherseits. Später lebte er wieder eine Zeit lang bei der Mutter, dann beim Vater in Grenoble und zeitweise bei der Großmutter väterlicherseits in Kamerun. Das französische Abitur (Baccalauréat) legte er in Kamerun ab, danach lebte er wieder bei der Mutter in Bächingen, später alleine in Giengen. Er verdiente seinen Lebensunterhalt als Spüler in der Gastronomie, verdingte sich als Lackierer und im Lager von Amazon. Er sei ein Einzelgänger, der keine Freunde und auch keinen Kontakt mehr zur Familie habe, von der er sich nicht geliebt fühle, so der Psychiater.

Eindeutige Anzeichen für eine Schizophrenie

Bereits im Vorfeld der Tat zeigten sich schon Anzeichen der Krankheit, es blieb aber bei einem ganz kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie. Der Beschuldigte selbst beschrieb seinen Zustand als Besessenheit von Dämonen, die ihm sagen, was er tun solle. Er habe diese sprechen hören, aber auch Gedanken gehabt, die nicht seine eigenen Gedanken gewesen seien. Insbesondere diese Gedankeneingebung, von Dr. Heinrich als Ich-Störung bezeichnet, sei ein Anzeichen für eine Schizophrenie, das bereits für die Diagnose ausreiche. Der Facharzt schränkte ein, dass er die wahnhaft religiösen Vorstellungen des 21-Jährigen nicht in den kulturell bedingten Kontext einordnen könne.

Staatsanwalt Georg Ruß hatte ebenso auf die Unterbringung plädiert wie Verteidiger Ulrich Carle. Ruß sah das Tatgeschehen so bestätigt, wie es in der Anklageschrift beschrieben war. Die Handyvideos des Beschuldigten hätten gezeigt, dass er während der Tat das Messer in der Hand hielt und die Frau bereits verletzt war. Auch sei klar, dass unter dem Einfluss der Krankheit weitere solche Taten nicht ausgeschlossen werden könnten. Richter Fritsch legte dem 21-Jährigen ans Herz, sich auf die Behandlung einzulassen und die Medikamente zu nehmen, die man ihm in der Klinik anbieten werde. „Am meisten die Dauer Ihrer Unterbringung beeinflussen können Sie selbst“, so Fritsch.