Ein Thema, das in Heidenheim aktuell viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, ist der Verkehr: Illegale Autorennen in der Nacht, aufheulende Motoren oder Raser, die es nachts wie tags nicht eilig genug haben können. Doch das soll sich jetzt ändern.
Aus Lärmschutzgründen hat der Heidenheimer Gemeinderat einen Lärmaktionsplan beschlossen, der die Einführung von Tempo 30 mit sich bringt. Damit wird auf Verbindungsstraßen in der Innenstadt ab dem kommenden Jahr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde verringert.
Welche Straßen sind betroffen?
Ganztags gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung dann auf der B19 zwischen der Seewiesenbrücke und der Schmelzofenvorstadt, zwischen Unterführung Bärenstraße und Waltherstraße, zwischen Rappeshalde und Schachtstraße, zwischen Burrenweg und Wasenäcker sowie zwischen Hintere Kirchwiesen und Kapellstraße; auf der B466 zwischen Gutenbergstraße und B19, auf der L1164 zwischen Stäffeleswiesen und Ludwigstraße sowie zwischen Alexanderstraße und Bahnhofstraße. Hinzu kommen die Bereiche zwischen dem Knoten Felsenstraße/Karlstraße und der B466 (Schnaitheimer Straße) sowie zwischen Mittelrainstraße und B19.
Eine lediglich nächtliche Beschränkung auf Tempo 30 ist vorgesehen für die Abschnitte zwischen Mittelrainstraße und Schnaitheimer Straße sowie zwischen Heidenheimer Straße und Knoten Felsenstraße/Karlstraße.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Straßen, um die es sich handelt, bekannt, allerdings kann es an manchen Stellen, in Bezug auf Beginn und Ende der 30er-Zone, noch zu Anpassungen kommen. Die rot markierten Straßen sind jene, die nur in der Nacht auf Tempo 30 beschränkt werden sollen.