Er passt wunderbar in den Heidenheimer Brenzpark hinein: Mitten im früheren Feuchtgebiet Seewiesen wurde schon vor Jahren eine Plattform auf einem Baumstumpf in luftiger Höhe geschaffen, auf der der Weißstorch brüten kann. Tatsächlich haben sich die streng geschützten Tiere in diesem Jahr zum ersten Mal im Brenzpark angesiedelt – nach rund sechs Jahren des Wartens. „Umso erfreulicher ist es, dass das Nest erfolgreich bezogen wurde und derzeit zwei Jungtiere gesichtet wurden“, heißt es dazu von der Pressestelle der Stadt Heidenheim.
Nun steht allerdings am Freitagabend ein Feuerwerk des benachbarten Volksfestes auf dem Programm, das in unmittelbarer Nähe zum Storchennest auf dem Festplatz stattfindet. Vonseiten der Stadtverwaltung heißt es dazu nur: „Das geplante Feuerwerk im Rahmen des Volksfestes wurde ordnungsgemäß bei der Stadt Heidenheim angemeldet. Für alles Weitere ist die Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig.“
Im Landratsamt Heidenheim hat von diesem Fall zwar Kenntnis, die Zuständigkeit für streng geschützte Arten, wie dem Weißstorch, liege jedoch beim Regierungspräsidium Stuttgart. „Dieses steht nach unserem Kenntnisstand mit dem Antragsteller des Feuerwerks in Kontakt und hat die Umsetzung direkt mit diesem geregelt.“
Bleibt zu hoffen, dass auch der Storch Bescheid weiß und seine Jungen nicht im Stich lässt, wenn es am Freitagabend über ihm knallt.
Update: Freitag, 20.6. 14 Uhr - Volksfestbetreiber klärt über Schutzvorkehrungen für Störche auf
Ergänzend zu diesem HZ-Bericht hat sich am Freitagnachmittag vor Stattfinden des Feuerwerks die Karl Kritz KG, die das Volksfest betriebt, zu Wort gemeldet. Der Betreiber weist gegenüber der HZ darauf hin, dass das Feuerwerk vom Regierungspräsidium genehmigt sei, unter klar definierten Auflagen.
So werde das Feuerwerk von einem alternativen Abschussplatz in ausreichendem Abstand zu den Störchen abgefeuert. Zudem sei eine fachkundige Person abgestellt worden, um die Tiere zu überwachen und um eventuell aus dem Nest fallende Jungtiere zu bergen und zurückzusetzen. Auch muss ein Verhaltensprotokoll während des Feuerwerks angefertigt werden, das mögliche Reaktionen dokumentieren soll. Schließlich soll am Tag nach dem Feuerwerk kontrolliert werden, ob die Strocheneltern die Jungen weiterhin versorgen. Zudem sei die Weißstorchbeauftragte des Landes sowie die Naturschutzbehörde in Kenntnis gesetzt.
Diese Vorkehrungen sollen gewährleisten, dass das Feuerwerk „verantwortungsvoll, tiergerecht und gesetzeskonform durchgeführt wird“, so die Karl Kritz KG.