Millionenbeträge

Sondervermögen Infrastruktur: So viel Geld erhalten die einzelnen Kommunen im Landkreis Heidenheim

Das Land Baden-Württemberg gibt sehr viel Geld aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weiter. Wie viel die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim erhalten - hier die Übersicht:

Lange war unklar, wie viel Geld aus dem milliardenschweren Sondervermögen für Infrastruktur, das der Bundestag beschlossen hat, tatsächlich bei den Kommunen ankommen wird. Jetzt stehen die Summen fest. Wie das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg mitteilt, wird das Land zwei Drittel des Sondervermögens, das dem Land zur Verfügung steht, an die Kommunen und Landkreise weitergeben. Insgesamt sind das 8,77 Milliarden Euro. „Die Kommunen erhalten diese Mittel pauschal. Bislang ist der Anteil in keinem anderen Bundesland höher“, heißt es in der Pressemitteilung.

Viele Millionen fließen in den Landkreis: die Übersicht

Der Landkreis Heidenheim kann demzufolge mit einem Einzelbudget von knapp 27,2 Millionen Euro rechnen.

Die Stadt Heidenheim erhält knapp 28,9 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur.

Nach Giengen werden dem Finanzministerium zufolge 12,5 Millionen Euro überwiesen

Herbrechtingen werden 7,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Gerstetten erhält mehr als 7,3 Millionen Euro

Steinheim bekommt 5,2 Millionen Euro

Nattheim erhält 4,1 Millionen Euro

Sontheim/Brenz bekommt 3,8 Millionen Euro

Königsbronn erhält knapp 3,8 Millionen Euro

Niederstotzingen bekommt 3,1 Millionen Euro

Dischingen erhält knapp 2,9 Millionen Euro

Hermaringen bekommt 1,3 Millionen Euro

„Damit kann jede Kommune nun mit einem fixen Budget planen. Die Mittel sind für investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur vorgesehen. Das Land macht keine weiteren Vorgaben, wann und wie die Kommunen die Mittel verwenden können“, heißt es in der Pressemitteilung. Allerdings könne das Geld erst dann beim Bund abgerufen werden und an die Kommunen fließen, wenn es innerhalb von drei Monaten benötigt wird, um fällige Rechnungen zu begleichen.

Auf Nachfrage heißt es vom Finanzministerium: „Die Kommunen erhalten die Mittel pauschal. Wann und wie sie diese investieren, ist allein Sache der Kommunen. Eine Kommune kann theoretisch das gesamte Geld auf einmal für eine Maßnahme investieren.“