Vorsichtige Entwarnung

Schutzmaßnahmen aufgehoben: Im Landkreis Heidenheim dürfen die Hühner wieder raus

Das Landratsamt Heidenheim hat die Allgemeinverfügung zur derzeit kursierenden Vogelgrippe im Landkreis aufgehoben. Es wird dennoch weiterhin zur Vorsicht geraten.

Vor rund einem Monat ist in einem Geflügelbetrieb in Öllingen im Alb-Donau-Kreis die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) bestätigt worden. Um den betroffenen Betrieb wurden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone (Radius drei Kilometer) und eine Überwachungszone (Radius zehn Kilometer) eingerichtet. Der Landkreis Heidenheim war von einem kleinen Teil der Schutzzone sowie der Überwachungszone betroffen.

Um die mögliche weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, hatte das Landratsamt des Landkreises Heidenheim eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem vorsah, dass sämtliche Vögel innerhalb der Überwachungszone in gesicherten Ställen und Gehegen gehalten werden müssen. Der Landkreis Heidenheim hat nun (27. November) die entsprechende Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Damit entfallen die Maßnahmen in der Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone).

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heidenheim.de/oeffentliche-bekanntmachungen (hier unter Allgemeinverfügungen) einsehbar.

Auffälligkeiten oder vermehrte Todesfälle sollten sofort gemeldet werden

Trotzdem sind Tierhalterinnen und Tierhalter weiterhin dazu aufgerufen, ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, beziehungsweise tote Wildvögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen oder Funde dem Veterinäramt des Landkreises Heidenheim melden: (Tel. 07321.3212601 sowie außerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail: veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de). Auch ein Kontakt von Hunden mit toten oder kranken Vögeln sollte vermieden werden.

Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ sowie des Friedrich-Löffler-Institutes unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ zu finden.