Deutliche Kritik

Polizeiliche Umweltschutzverordnung: Welche Vorbehalte der Heidenheimer Gemeinderat hat

Eigentlich sollte der Heidenheimer Gemeinderat eine Neufassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung absegnen. Das Papier wurde allerdings zur Überarbeitung ans Rathaus zurückverwiesen. Das sind die Gründe.

Von der vermeintlichen Formalie zum veritablen Aufreger: In der jüngsten Gemeinderatssitzung fand sich keine Mehrheit für die von der Stadtverwaltung formulierte Neufassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung. Stattdessen wurde der Tagesordnungspunkt nach längerer Diskussion abgesetzt. Im Rathaus soll das Papier jetzt überarbeitet werden.

Einer vorangegangenen Änderung des Polizeigesetzes folgend, war vorgesehen, die Nummerierung der Paragraphen in der Umweltschutzverordnung anzupassen. Außerdem sollten laut Claudia Dürr, der Leiterin des Geschäftsbereichs Recht, Ordnung und Sicherheit, Sachverhalte aus der Praxis einfließen, die in der bislang gültigen Fassung nicht berücksichtigt sind.

Praktikables Mindestmaß angemahnt

Mehreren Ratsmitgliedern, das wurde im Verlauf der Diskussion schnell klar, gehen die Regelungen im Detail zu weit. Am pointiertesten brachte es Dr. Waltraud Bretzger (Fraktionsvorsitzende CDU/FDP) auf den Punkt. Sie sprach von einer wahren Regulierungswut: „Nur zu Flatulenzen in der Öffentlichkeit habe ich nix gefunden.“ Der vorgelegte Text „öffnet Tür und Tor fürs Denunziantentum“, so Bretzger, weshalb sie um eine „Neuordnung mit praktikablem Mindestmaß an Vorgaben“ bat.

Als bedauerlich bezeichnete Bürgermeisterin Simone Maiwald diese Einschätzung, schließlich sei es der Verwaltung darum gegangen, einen Rahmen zu schaffen, der es ermögliche, auf massive Beschwerden zu reagieren. „Wir wollen natürlich nicht künftig mit der Polizeiverordnung durch die Straßen gehen“, versicherte Maiwald.

Angst vor Klagen

Zahlreiche Wortmeldungen aus den Reihen der Stadträtinnen und Stadträte ließen freilich erkennen, dass diese Befürchtung in Teilen des Gremiums besteht. So befand Stephanie Grath (Freie Wähler): „Eigentlich wäre eine Verschlankung der Polizeiverordnung richtig.“ Sie plädierte dafür, die Paragraphen gemeinsam mit Sachverständigen dahingehend unter die Lupe zu nehmen, ob bestimmte Sachhalte bereits in anderen Verordnungen berücksichtigt seien: „Ansonsten stehen wir einer Flut von Klagen gegenüber, weil manche Punkte zum Beispiel schlichtweg tierschutzrelevant sind.“

Grath nannte Überlegungen, Hundehaltern das Mitführen von Kotbeuteln verpflichtend vorzuschreiben, „höchst übergriffig“. Auf ein geteiltes Echo stieß auch ein Passus, der das Füttern von Enten und anderen Wasservögeln an öffentlichen Gewässern untersagt.

Im Hinblick auf gesittetes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme dürfte weitgehend Konsens geherrscht haben, als es darum ging, das Rauchen, Ausspucken und Grölen auf Kinderspielplätzen bzw. öffentlichen Flächen zu verbieten. Die kaum zu gewährleistende Ahndung solchen Verhaltens veranlasste Andreas Antoniuk (Grüne) aber zu der spöttischen Bemerkung: „Da denke ich sofort an die Montagsspaziergänger.“

Uneinigkeit herrschte auch beim Umgang mit der Straßenmusik. Sind die im Verordnungstext vorgesehenen Zeitfenster zwischen 10 und 12 sowie 16 und 18 Uhr angemessen? Oder sollte das Musizieren, wie von Tanja Weiße (SPD) gefordert, durchgängig gestattet sein, um zur Belebung der Innenstadt beizutragen? Genügen aus Rücksicht auf die Geschäftsinhaber 15 Minuten an einem Ort, oder darf es dem Vorschlag der Grünen-Stadträtin Anne-Kathrin Kapp-Kleineidam entsprechend – „Ich will kein Verhinderungsgesetz“ – eine halbe Stunde sein?

Abstimmung zunächst vertagt

Wann die Stadtverwaltung dem Gemeinderat eine neue Fassung der Polizeilichen Umweltschutzverordnung vorlegt, ist noch offen. Gleiches gilt für den Beschluss des Lärmaktionsplans. Dieser Punkt wurde auf Ansinnen der Fraktion der Freien Wähler kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Begründung: Über einen zuvor im Technik- und Umweltausschuss vertagten Antrag hinsichtlich flexibler Geschwindigkeitsbeschränkungen sei noch nicht abgestimmt worden.

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