Ein Satz, der alles sagt: „Die Stadt Heidenheim lehnt daher die Vorrangfläche 68 für Windkraftanlagen ab“: Diesem Standpunkt der Heidenheimer Stadtverwaltung hat sich der Ortschaftsrat von Oggenhausen in seiner jüngsten Sitzung einstimmig angeschlossen. Der Satz steht in einer Stellungnahme des Rathauses, die demnächst an den Regionalverband Ostwürttemberg übermittelt werden soll.
Im Rahmen seiner „Teilfortschreibung Windenergie 2025“ hat der Regionalverband eine sogenannte „Vorrangfläche 68“ für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen, die zum Großteil auf Giengener Gemarkung liegt, die allerdings auch Areale umfasst, die zum Heidenheimer Ortsteil Oggenhausen gehören. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen auf der Gemarkung des Ortsteils Großkuchen vom Regionalverband nicht weiter verfolgt wird.
Ablehnende Haltung der Stadt Heidenheim
Im Rahmen der ersten Runde des Beteiligungsverfahrens hatte die Stadt Heidenheim zusammen mit dem Ortschaftsrat bereits 2024 ihre ablehnende Haltung zu dem Vorhaben formuliert. Als Begründung für diese Position führte Ralf Käpplinger, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung, Umwelt und Vermessung der Stadt Heidenheim, die Lärmbelastung durch die Rotorblätter der Windräder und ein bestehendes Flora-Fauna-Habitat an.
Bezüglich der Lärmbelastung verwies der Regionalverband daraufhin auf die vorgeschriebene Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Lärmschutzes hin, die in einem potenziellen Genehmigungsverfahren für einen Windpark ohnehin zu gewährleisten seien. Zum Argument „Flora-Fauna-Habitat“ bekam man im Heidenheimer Rathaus beschieden, dass die Vorrangfläche 68 nur an ein solches angrenzen und nicht auf ihm selbst liegen würde.
Heidenheim dagegen, Giengen dafür
In seiner neuerlichen ablehnenden Stellungnahme ergänzt die Stadtverwaltung, dass „weitere Belastungen … durch Schlagschatten und Rotorblätterabrieb“ zu erwarten seien. Zudem gehe die Fläche „als Naherholungsgebiet verloren“. Auf Basis dieser Argumentation wolle man es nun ein zweites Mal versuchen, „vielleicht wird es doch noch rausgestrichen“, so Käpplinger und ergänzte, dass er natürlich keine Prognose abgeben könne.
Ortsvorsteher Alexander Jurtschak wollte vom Fachbereichsleiter der Stadt wissen, ob Aussicht darauf bestehe, dass ein potenzieller Windparkinvestor lediglich das Giengener Areal der Vorrangfläche nutzen würde und die Oggenhausener Fläche unbebaut ließe. „Das hängt vom Betreiber und seinen Vorstellungen ab“, antwortete Ralf Käpplinger. Vorgeschaltet sei aber auch hier das übliche Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben.
Das Argument einer Überlastung Oggenhausens ist nicht stichhaltig.
Ralf Käpplinger, Fachbereichsleiter Stadt Heidenheim
Auf Nachfrage von Ortschaftsrätin Sandra Tögel erläuterte Käpplinger, dass sich die ablehnende Stellungnahme der Stadt Heidenheim auf die gesamte Vorrangfläche 68 beziehe und nicht nur auf den Teil, der zur Oggenhausener Gemarkung gehöre. „Eine Aufteilung hat keinen Wert“, sagte er und verwies darauf, dass die Stadt Giengen sich für die Vorrangfläche ausgesprochen habe, „sie möchte sie“.
Oggenhausen umzingelt von Windrädern und Photovoltaik?
Tögel regte zudem an, die Ablehnung der Vorrangfläche zusätzlich mit dem Argument einer „Überlastung“ des Dorfes und der umgebenden Landschaft zu begründen. Diese Überlastung sei ihrer Meinung nach durch eine potenzielle Freiflächen-Photovoltaikanlage, die nahe Autobahn und die Umgehungsstraße gegeben, man sei ja sozusagen „umzingelt“.
Ralf Käpplinger wies darauf hin, dass eine solche Überlastung im Falle von Großkuchen tatsächlich vorgelegen habe, denn dort gebe es ja bereits in direkter Nähe des Dorfes mehrere Windräder, eine Hochspannungsanlage, Steinbrüche und eine ausgewiesene Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für Oggenhausen könne man es zwar reinschreiben, sagte er, gab aber zu bedenken, dass dies „nicht sehr stichhaltig“ sei. Der Ortschaftsrat beschloss danach mehrheitlich, in der städtischen Stellungnahme auf das Argument einer „Überlastung“ zu verzichten.
Fristverlängerung beantragt
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Alexander Jurtschak erläuterte Ralf Käpplinger den weiteren zeitlichen Ablauf der Teilfortschreibung. Denn Ende des Monats läuft die Frist zur Abgabe der städtischen Stellungnahme beim Regionalverband ab, der Heidenheimer Gemeinderat muss über diese aber noch beraten und sie beschließen. Diese Sitzung findet allerdings erst nach Ablauf der offiziellen Abgabefrist statt. Er, so Käpplinger, habe deshalb bereits um eine Verlängerung gebeten und habe diesbezüglich „schriftlich die Zusicherung erhalten“, dass diese auch gewährt wird und „auf jeden Fall“ in den Abwägungsprozess des Regionalverbandes einfließen werde.