Urteil am Amtsgericht

Nach Schüssen auf Auto in Nattheim: Fluchtfahrer kommt mit Geldstrafe davon

Ein 47-jähriger Heidenheimer wollte bei einem Nattheimer Autohändler nur nach seinem neuen Wagen sehen. Dann fielen Schüsse – und wenig später fuhr er den Schützen vom Tatort. Dafür stand er nun wegen versuchter Strafvereitelung vor Gericht.

Die Schüsse auf ein Auto vor einem Nattheimer Autohandel haben jetzt einen weiteren Mann vor Gericht gebracht. Während der Schütze bereits wegen versuchten Totschlags und eines Waffendelikts zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, musste sich jetzt ein 47-Jähriger vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten. Der Heidenheimer hatte den Schützen und einen weiteren Mann unmittelbar nach der Tat mit seinem Auto vom Gelände gefahren.

Wegen versuchter Strafvereitelung war gegen den 47-Jährigen zunächst per Strafbefehl eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, diesen später allerdings auf die Zahl der Tagessätze beschränkt. Der Tatvorwurf selbst stand damit bei der Verhandlung nicht mehr zur Debatte. Am Ende reduzierte das Amtsgericht die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt also 3600 Euro.