Es ist ein Ärgernis, das die Nachbarschaft schon längere Zeit beschäftigt: Kaputte Möbel, ausrangierte Matratzen, verschlissene Kleidung, Abfallsäcke und sogar ein Spielzeugauto – im Kreuzungsbereich der Iglauer Straße und der Donauschwabenstraße auf dem Zanger Berg türmt sich allerlei Müll. Alle diese Gegenstände wurden achtlos am Straßenrand entsorgt. Laut Anwohnern, die die Situation der Heidenheimer Zeitung schilderten, befindet sich der Müllberg schon seit etwa zwei Monaten an jener Stelle und werde stetig größer, anstatt weggeräumt zu werden.
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Wer ist zuständig?
Szenarien wie diese kommen leider allzu häufig vor. Doch wer ist für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen überhaupt zuständig? Der beste Ansprechpartner ist in der Regel der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb, der dem Landratsamt zugeordnet ist. Sobald eine Beschwerde von einer Privatperson oder einer Kommune eingehe, werde geprüft, wer sich um die Entfernung kümmern müsse, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit. Je nach Sachverhalt und Grundstück kommen der Verursacher, der Grundstückseigentümer, der Straßenbaulastträger oder der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb infrage. Wenn die Zuständigkeit geklärt ist, nimmt die Behörde Kontakt auf.
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Keine Kenntnis vom Müllberg
Sind Privatpersonen für die Müllablagerung verantwortlich, zieht dies laut Landratsamt in der Regel ein Verwaltungsverfahren mit Bußgeld nach sich. Vom konkreten Fall auf dem Zanger Berg hatte das Landratsamt eigenen Angaben zufolge bislang keine Kenntnis. Aufgrund der HZ-Anfrage werde die Abfallbehörde nun vor Ort die Zuständigkeit prüfen, „damit die Müllablagerung schnellstmöglich beseitigt wird“.

