Unternehmen, bei denen Problemstoffe nur in Mengen unter zwei Tonnen jährlich anfallen, haben am Dienstag, 21. Oktober, die Möglichkeit, diese im Entsorgungszentrum Mergelstetten abzuliefern. Sie müssen dafür allerdings vorher anmelden. „Wir organisieren für die Firmen im Landkreis bereits zum 32. Mal eine Entsorgung ihrer Sonderabfälle“, sagt Markus Nüsseler vom Kreisabfallwirtschaftbetrieb. Er ermuntert die Unternehmen, diese Gelegenheit zu nutzen. Angenommen werden Altlacke, Klebemittel, Harze, Säuren, Laugen, Lösemittel, ölhaltige Betriebsmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien oder Spraydosen.
Es gibt allerdings auch Abfälle, die bei dieser Sammlung nicht angenommen werden. Dies sind gefasste Gase und Druckflaschen, Tierkadaver, biologische und chemische Kampfstoffe, Stoffe, die bei geringer Energiezufuhr heftig reagieren, infektiöse Abfälle, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper, unbekannte Abfälle, Asbestzementplatten, elementare Halogene und Alkalimetalle, Stoffe, die heftig mit Wasser reagieren, sowie Stoffe, für die kein Entsorgungsweg besteht, oder die unter die Kontrolle anderer Gesetzmäßigkeiten fallen.
Möglichst in Originalbehältern
Es wird um eine verbindliche Anmeldung gebeten. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 16. Oktober. Per Fax oder E-Mail wird den Firmen am Freitag, 17. Oktober, mitgeteilt, zu welcher Uhrzeit sie anliefern können. Vorab kann auch mitgeteilt werden, ob der bevorzugte Termin dafür vormittags oder nachmittags ist. Der Transport und die Anlieferung der Abfälle sollten möglichst in Originalbehältern erfolgen, zumindest aber in dichten und geeigneten Gebinden. Es können allerdings nur Behältnisse bis 50 Liter angenommen werden. Bei Pflanzenschutzmitteln dürfen die Behälter nur bis zu 30 Liter enthalten, da alle angelieferten Stoffe sofort in Spezialbehälter verpackt werden. Ein Umfüllen der Stoffe vor Ort ist nicht möglich. Leuchtstoffröhren werden nur lose angenommen. Auch sollten diese nicht einzeln in Schutzkartons verpackt werden und dürfen auch nicht mit Klebebändern gebündelt werden, da sonst Kosten für die Nachbearbeitung berechnet werden müssen.
Zu beachten sind ferner auch die aktuellen Vorschriften des ADR, also etwa die Verpackung und Kennzeichnung der Stoffe, ein eventuell kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport des Anlieferers zum Entsorgungszentrum oder die Ladungssicherung.
Haushaltsbatterien, Autobatterien und PU-Schaumdosen, die mit dem P.D.R-Recyclingsymbol gekennzeichnet sind, können zu den üblichen Öffnungszeiten der Problemstoffsammelstelle ganzjährig kostenlos zurückgegeben werden. Falls vorhanden, sollten die Dosen gleich in einem PDR-Rücksendekarton eingepackt werden. Lithiumbatterien, vor allem Werkzeug-Akkus und Akkus aus Laptops, sind zudem gegen Kurzschluss zu sichern.
Mit der fachgerechten Entsorgung ist die ARS-tec GmbH aus Neu-Ulm beauftragt. Unternehmen erhalten bei Markus Nüsseler unter Tel. 07321.9503-15 Informationen über weitere Einzelheiten.