Das Ellwanger Landgericht hat am Freitag ein sogenanntes Versäumnisurteil in einem Verfahren erlassen, das sich gegen den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter richtete. Der Kläger, ein Nutzer der Plattform X, war von Kiesewetter anwaltlich abgemahnt worden, weil dieser dort geschrieben hatte, Kiesewetter hätte „bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht“.
Mit der Klage wollte der Mann festgestellt wissen, dass eben kein Anspruch auf Unterlassen der Äußerung besteht, und zudem das Geld zurückbekommen, das er für die Anwaltskosten von Kiesewetter bereits bezahlt hatte.
Kläger erschien nicht vor Gericht
Die 2. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Christian Liefke hat die Klage abgewiesen, ohne über einen Tatbestand zu urteilen und Entscheidungsgründe dafür zu benennen. Das war deshalb möglich, weil Klägervertreter Markus Haintz in der Verhandlung, die vor einer Woche stattfand, keine Sachanträge gestellt hatte. Zudem hatte das Gericht angeordnet, dass der Kläger persönlich vor Gericht erscheinen muss, was dieser aber nicht tat.
Am Verhandlungstag war außer den drei Richtern der Kammer kein Prozessbeteiligter anwesend, die Anwälte beider Seiten waren per Video zugeschaltet.
Die Abweisung der Klage ist für den Kläger kostenpflichtig, er kann aber auch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch dagegen einlegen.

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