Die anwaltliche Abmahnung eines Nutzers der Plattform X durch den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter ist ein Lehrstück politischer Doppelmoral. Beanstandet wurde laut HZ die zugespitzte Äußerung „der Abgeordnete Kiesewetter hätte bestimmt im Dritten Reich Karriere gemacht“. Diese Formulierung ist polemisch, ohne Frage, bleibt jedoch klar als Meinungsäußerung erkennbar. Sie unterstellt keine Verbrechen und stellt keine Gleichsetzung mit NS-Tätern her.
Umso irritierender ist es, dass ausgerechnet Herr Kiesewetter juristisch gegen diese Aussage vorgeht. Denn er selbst hat im Juli 2023 Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes sinngemäß beleidigt, sie seien „noch schlimmer als KZ-Wächter“. Dieser Vorfall ist durch überregionale Medien dokumentiert.
KZ-Wächter waren aktive Täter eines Systems aus Massenmord, Folter, Zwangsarbeit und vollständiger Entmenschlichung. Kiesewetter zieht also selbst einen Vergleich mit Massenmördern und bezeichnet andere sogar als „noch schlimmer“. Vor dem Hintergrund dieser verbalen Entgleisung wirkt es grotesk, wenn Kiesewetter eine deutlich mildere politische Zuspitzung als unzumutbar darstellt und juristisch abmahnen lässt.
Dieses Verhalten und diese Doppelmoral sind politisch und moralisch schwer erträglich. Kiesewetter sollte die Abmahnung zurücknehmen und sich bei dem X-Nutzer entschuldigen.
Joachim Schneider, Nattheim

