Richter Dr. Christoph Edler hat das Hauptverfahren wegen Untreue gegen den Heidenheimer Unternehmer Wolfgang Reich, seinen Vater, den Rechtsanwalt und Heidenheimer AfD-Stadtrat Wolfgang Erhard Reich, sowie zwei weitere Männer eröffnet. Die öffentliche Hauptverhandlung findet am Montag, 7. Juli, am Amtsgericht Heidenheim statt. Den vier Angeklagten wird in verschiedenen Konstellationen Untreue, Anstiftung zur Untreue sowie ein Verstoß gegen das Aktiengesetz in Form unrichtiger Darstellung vorgeworfen.
Der Fall liegt bereits fast zehn Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bei einem Immobilienkauf durch eine Aktiengesellschaft, deren Vorstand Wolfgang Reich damals war, ungesicherte Darlehen in Höhe von rund 400.000 Euro aufgenommen zu haben. Die Mittel sollen von zwei weiteren Gesellschaften aus dem Unternehmensgeflecht der Familie Reich stammen, deren Geschäftsführer ebenfalls angeklagt sind. Eine der Firmen habe 350.000 Euro als Darlehen gegeben, von einer anderen stammen rund 50.000 Euro. Das Geld sei direkt an den Verkäufer der Immobilie geflossen, ohne dass eine ausreichende Besicherung der Darlehen erfolgt sei. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Kernpunkte der Anklage am Amtsgericht Heidenheim
Kritisch sieht die Anklage insbesondere, dass die Darlehen nur mündlich vereinbart, vergleichsweise gering verzinst und jederzeit kündbar gewesen sein sollen. Nach Angaben des Gerichts wurden die Beträge etwa ein halbes Jahr später zurückgezahlt – jedoch über eine andere vertragliche Regelung.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob den kreditgebenden Firmen durch diese Konstruktion ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Ein von Richter Dr. Christoph Edler eingeholtes Gutachten soll darüber Aufschluss geben. Die Sachverständige wird in der Hauptverhandlung per Videoschalte zugeschaltet und soll ihre Einschätzung erläutern, so Edler.
Rolle von Stadtrat Wolfgang Erhard Reich
Der mittlerweile 79-jährige Stadtrat Wolfgang Erhard Reich ist Mitglied im Aufsichtsrat einer der betroffenen Gesellschaften. Nach Angaben des Gerichts tauchten die Darlehen nicht im Jahresabschluss auf – auch dieser Umstand ist Gegenstand der Anklage.