Amtsgericht

Handyvideo soll Streit auf Netto-Parkplatz in Heidenheim klären

War es ein Schlag mit einer Bierflasche oder mit der bloßen Faust? Und wehrte sich der Angeklagte gegen eine Bedrohung? Diese Fragen muss das Amtsgericht Heidenheim in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung klären. Ein Handyvideo könnte dabei helfen.

Der Vorfall ereignete sich im Februar auf dem Parkplatz des Netto-Marktes an der Darwinstraße in Heidenheim. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte einem anderen Mann mit einer Bierflasche gegen die linke Seite des Kopfes geschlagen haben. Der Angeklagte bestreitet, eine Flasche benutzt zu haben. Einen Schlag räumte er dagegen ein.

Der Streit hatte sich nach seiner Darstellung bereits an der Kasse angebahnt. Der Angeklagte hatte eine Frau vorgelassen, woraufhin ihn der spätere Geschädigte an der Schulter berührt habe. Er habe nicht angefasst werden wollen. Auf dem Parkplatz habe der Mann weiter mit ihm reden wollen, sei ihm immer näher gekommen und habe ihm schließlich an den Fuß gefasst. Er habe Angst gehabt, dass etwas passiere, und aus einer „Schutzreaktion“ zugeschlagen.

So beobachtete ein Freund den Streit

Ein 30-jähriger Heidenheimer, der an diesem Tag mit dem Angeklagten verabredet war, erlebte einen Teil der Auseinandersetzung mit. Als er zum Netto kam, sei der Streit bereits im Gange gewesen. Er habe versucht, dazwischenzugehen, doch die beiden Männer hätten sich nicht auseinanderbringen lassen. „Das war ein Hin und Her“, sagte der Zeuge.

Wegen Leuten wie dir saß ich schon im Knast. Leute wie dich habe ich schon abgestochen.

Zeugenangaben zu Aussagen des mutmaßlichen Opfers

Nach seiner Erinnerung hatte der Geschädigte schließlich eine Hand in der Tasche und soll zum Angeklagten gesagt haben: „Wegen Leuten wie dir saß ich schon im Knast. Leute wie dich habe ich schon abgestochen.“ Der Zeuge konnte nicht mehr sagen, wer zuerst zugeschlagen hatte. Er sei sich aber sicher, dass der Angeklagte beim Schlag keinen Gegenstand in der Hand gehalten habe.

Hoffnung auf Handyaufnahme

Mehr Klarheit könnte eine Handyaufnahme bringen. Ein Mann hatte das Geschehen mit dem Handy gefilmt und hatte ein Foto daraus auch der Polizei zur Verfügung gestellt. Doch vor Gericht erschien er nicht, weshalb Richter Dr. Christoph Edler ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängte. Beim nächsten Termin soll versucht werden, den Zeugen vorführen zu lassen. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und soll im November neu beginnen. Dann wäre es der dritte Anlauf, denn der Fall wurde schon einmal verhandelt, auch damals erschien Zeugen nicht.

Neben der gefährlichen Körperverletzung muss sich der Angeklagte auch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nach dem Vorfall fuhr er mit einem Auto davon, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besaß.