Steuerzahler müssen umdisponieren

Wichtig bei Daueraufträgen: Finanzamt Heidenheim löst Konto bei der Kreissparkasse auf

Das Finanzamt Heidenheim hat seine Kontoverbindung zur Kreissparkasse aufgelöst. Betroffen sind davon viele Bürger mit Daueraufträgen. Was diese nun beachten müssen:

Das Finanzamt Heidenheim unterhielt jahrelang eine Kontoverbindung zur Kreissparkasse Heidenheim. Wie die Kreisparkasse mitteilt, musste sie zur Deckung der Kosten für dieses Konto nun Gebühren erheben. Diese Gebühren würden jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget überschreiten, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Finanzamts und der Kreissparkasse. Die Folge: Das Konto wurde nun aufgelöst.

Bei bestehenden Sepa-Mandaten (Abbuchungsermächtigung für das Finanzamt) wird der Geldeingang auf das Konto bei der Bundesbank gebucht, so das Finanzamt. Das bisherige Kreissparkassenkonto ist somit nicht betroffen.

Zahlungen ans Heidenheimer Finanzamt nun auf dessen Konto bei der Bundesbank

Hat ein Steuerpflichtiger jedoch selbst einen Dauerauftrag eingerichtet und als Empfänger das Finanzamt Heidenheim mit der Bankverbindung Kreissparkasse angegeben oder im Online-Banking bereits eine Terminüberweisung (zum Beispiel zum 10. Juni 2024 für die Einkommensteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2024) angelegt, so kann die Änderung nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen. Betroffen sein kann somit jeder Bürger.

Im Moment überweist die Kreissparkasse eingehende Zahlungen in den meisten Fällen noch an die Bundesbank weiter. Dieser Service wird jedoch zum Monatsende eingestellt. Zahlungen, die danach noch auf das (gekündigte) Konto bei der Kreissparkasse eingehen, werden von der Kreissparkasse dann mit einem Vermerk „Konto aufgelöst/erloschen“ an den Einzahler zurücküberwiesen.

Das Finanzamt Heidenheim bittet, ab sofort Zahlungen ausschließlich an folgende Bankverbindung zu tätigen: Deutsche Bundesbank Filiale Ulm; IBAN: DE55 6300 0000 0061 4015 05; BIC: MARKDEF1630.

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