Eine 36-jährige Frau muss sich vor dem Amtsgericht Heidenheim verantworten. Ihr werden zwei Vorfälle aus dem vergangenen Jahr vorgeworfen: Zum einen soll sie in den Innenraum eines Pkw eine chlorähnliche Flüssigkeit geschüttet haben, wobei ein Insasse am Auge verletzt wurde und Sachschaden an Auto und Kleidung entstanden ist. Zum anderen soll sie im August eine Frau beleidigt, bespuckt und bedroht haben. Da zwei Zeugen im Pkw-Fall nicht erschienen, gibt es einen weiteren Prozesstag.
Der Vorfall mit der Flüssigkeit
Laut Anklage soll die 36-Jährige im Mai vergangenen Jahres gegen Mitternacht bei ihrem Spaziergang durch die untere Stadtmitte gelaufen sein. Sie habe im Bereich der August-Lösch-Straße Flüssigkeit durch das offene Fenster in ein Auto gegossen, in dem zwei Männer saßen, die eine dritte Person abholen wollten. Die Flüssigkeit hat Polster und Kleidung getroffen und ist ins Auge eines Insassen gelangt, der danach über brennende Schmerzen klagte. Anschließend sei die Frau geflüchtet.
Kein Angriff, sondern selbst bedroht
Die Angeklagte schilderte den Ablauf jedoch anders. Sie erklärte, die Männer hätten sie angreifen wollen und vermutet, dass ihr Expartner dahinterstecke. Einer habe eine Flasche in der Hand gehalten und gedroht, sie zu werfen. „Ich zünde sie an“, habe einer der Männer zum anderen gerufen. Daraufhin habe sie Schutz in einem Auto eines Passanten gesucht. Nach ihrer Darstellung hätten die Männer das Fahrzeug noch umringt und sie bedroht. Gefilmt worden sei die Situation von dem Passanten, das Material lag beim Prozess jedoch nicht vor. Bei ihr selbst sei keine Flüssigkeit gefunden worden. Eine Flasche im nahegelegenen Müll habe zwar Ähnlichkeiten gezeigt, ein Zusammenhang sei noch unklar. Die beiden jungen Männer, die im Auto saßen, waren als Zeugen geladen, erschienen aber nicht zur Verhandlung.
Angeklagte der Polizei bereits bekannt
Ein Polizeibeamter, der an diesem Abend im Einsatz war, berichtete, die Angeklagte sei wegen mehrerer Vorfälle bereits bekannt. Sie habe zunächst selbst den Notruf gewählt und erklärt, verfolgt zu werden. Kurz darauf hätten sich die Männer gemeldet und angegeben, die Frau habe Flüssigkeit in ihr Fahrzeug geschüttet. Schließlich habe die Angeklagte erneut angerufen, nachdem sie in das Auto eines Passanten geflüchtet sei. Bei Eintreffen der Beamten seien alle Beteiligten „sehr aufgewühlt“ gewesen.
Der Beamte stellte die Aussagen der Angeklagten den Schilderungen der Männer gegenüber, die nach seiner Darstellung lediglich einen Freund abholen wollten und dabei mit einem „Glasreiniger mit Frosch-Logo“ überschüttet worden seien. Auf Nachfrage des Verteidigers räumte er ein, dass die Angeklagte bei früheren Einsätzen auffällig gewesen sei und ein normales Gespräch teilweise nicht möglich war. Hinweise auf fehlende Zurechnungsfähigkeit habe es aber nicht gegeben.
Schwere Beleidigungen und mutwilliges Spucken
Im zweiten Fall, der sich im Spätsommer ereignet haben soll, steht die Angeklagte im Verdacht, eine 43-Jährige unvermittelt beschimpft, bespuckt und bedroht zu haben. Die Geschädigte gab an, sie habe mit einer Kollegin vor dem Lokal, in dem beide arbeiten, eine Zigarette geraucht, als die Angeklagte plötzlich schreiend auf sie zugelaufen sei. Auch die Kollegin bestätigte dies vor Gericht: „Ich habe gar nicht verstanden, was los war.“ Beide seien von dem Ausbruch überrascht gewesen.
Laut den Aussagen der Frauen habe die Angeklagte die 43-Jährige unter anderem als „Bitch“ beleidigt und bespuckt. Die Angeklagte räumte ein, die Frau beleidigt zu haben. „Ich war sauer“, sagte sie auf Nachfrage von Richter Edler. Die Geschädigte sei ebenfalls ausfallend geworden, woraufhin sich die Situation hochgeschaukelt habe. Das mutwillige Anspucken bestritt sie. Sie habe eine „feuchte Aussprache“ und könne das nicht kontrollieren.
Als Hintergrund nannte sie eine Auseinandersetzung im Lokal. Sie habe sich über die Mitarbeiterin beschwert, woraufhin ihr eine Kündigung angedroht worden sei. Dies habe die Betroffene aufgebracht, weshalb die Angeklagte das Gespräch habe suchen wollen. Die Geschädigte berichtete dagegen, der Chef habe klar hinter seiner Mitarbeiterin gestanden und der Angeklagten nach dem Vorfall lebenslanges Hausverbot erteilt.
Prozess wird fortgesetzt
Da im Fall des Pkw-Vorwurfs zwei Zeugen nicht erschienen sind, konnte Richter Edler kein Urteil fällen. Der Prozess wird am Montag, 20. Oktober, fortgesetzt.