Mancher scheint Verkehrsregeln ausschließlich als unverbindliche Handlungsempfehlungen einzustufen, deren Befolgung obendrein mit einem Ansehensverlust unter Gleichgesinnten einhergeht. Um diesem Verhalten entgegenzuwirken, hat die Heidenheimer Stadtverwaltung jetzt die Marienstraße zwischen Brenz- und Olgastraße ins Auge gefasst.
Wer von Süden her auf dieses Teilstück einbiegt, tut das mit großer Wahrscheinlichkeit unerlaubt – es sei denn, er steuert einen Linienbus, ein Taxi oder ein Fahrrad. Denn genau diese drei Fahrzeugtypen sind vom Durchfahrtsverbot ausgenommen, das unter der Nummer 250 im Verkehrszeichenkatalog nach der Straßenverkehrsordnung aufgeführt ist.
Ob aus Ignoranz oder Unkenntnis, was die Bedeutung des runden Schildes mit rotem Rand auf weißem Grund angeht: Obwohl der städtische Blitzer am 1. Oktober gut sichtbar auf Höhe der Jugendmusikschule aufgebaut war, wurden binnen vier Stunden zehn Fahrzeuge registriert, die verbotenerweise dort unterwegs waren. Bei einem erstmaligen Verstoß ist eine Geldbuße von 50 Euro fällig.