Zu Recht rügt Herr Walz das Taubenfüttern. Für Tauben und Wasservögel ausgestreutes Futter zieht stets auch Ratten an, wie an Heidenheimer Brenzuferwegen zu beobachten. Gegen Tiere, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können und Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, muss laut Infektionsschutzgesetz die zuständige Behörde geeignete Maßnahmen treffen, also Ordnungs- und Gesundheitsamt. Zu diesen Maßnahmen gehört zumindest ein wirksames Vorgehen gegen uneinsichtige Fütterer, etwa mittels dem dafür in der Polizeiverordnung vorgesehenen Bußgeld.
Hans G. Lindenmeyer, Schnaitheim