Drei Monate nach dem Wahlkampf-Auftritt von Alice Weidel im Konzerthaus plant die AfD wieder eine Veranstaltung mit überregionalen Akteuren in Heidenheim. Diesmal lädt die Partei zu einem „Bürgerdialog“ mit den drei Landtagsabgeordneten Anton Baron, Udo Stein und Sandro Scheer ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 15. Mai, ab 19 Uhr im Lokschuppen statt. Das „Bündnis gegen Rechts Heidenheim“ hat bereits bekundet, dass eine Gegenveranstaltung vor dem Lokschuppen angemeldet werden soll.
Die AfD wurde am 2. Mai vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Da die Partei dagegen klagt, machte der Inlandsgeheimdienst eine sogenannte Stillhaltezusage und wird laut einem Bericht des ZDF die AfD „einstweilen weiterhin lediglich als Verdachtsfall beobachten und behandeln“ und nicht öffentlich als gesichert rechtsextrem bezeichnen.
Messer-Vorfall im Landtag
Anton Baron ist der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag. Sandro Scheer ist Abgeordneter für den Wahlkreis Göppingen. Udo Stein kommt aus Schwäbisch Hall und gelangte zu überregionaler Bekanntheit, weil 2023 in seinem Büro ein Rucksack mit einem Jagdmesser und Munition gefunden wurde. Stein befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer psychiatrischen Klinik in Behandlung. Der Vorfall zog eine Prüfung der Sicherheitslage im Stuttgarter Landtag nach sich. Ermittlungen gegen Stein wegen mehrerer Tatbestände wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Pressestelle der AfD im Landtag erklärte auf HZ-Anfrage, dass die „Bürgerdialoge“ über das ganze Land verteilt stattfinden würden, um über die parlamentarische Arbeit zu informieren.
Der Lokschuppen ist wie das Konzerthaus ein städtisches Gebäude, das verwaltet wird von der Congress&Event Heidenheim GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadt. Deren Geschäftsführer Ruven Becker begründet die Vermietung an die rechte Partei mit dem Gesellschaftervertrag seines Unternehmens: „Unsere Aufgabe ist es, Veranstaltungsräume zur Verfügung zu stellen.“ Da die Veranstaltungshäuser Congress Centrum, Konzerthaus und Lokschuppen hohe Unterhalts- und Betriebskosten erzeugen, sei die Gesellschaft bemüht, den Zuschussbedarf gegenüber der Stadt so gering wie möglich zu halten. „Entsprechend gibt es auch keinerlei Einschränkungen bei der Vermietung, Parteien sind von einer Anmietung der Räume nicht ausgeschlossen“, so Becker.
Der Geschäftsführer verweist auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Diese besagt, dass Benutzern, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung nicht versagt werden dürfe. Dies sei erst möglich, wenn eine Partei verboten werde. Auch das Verwaltungsgericht Augsburg hat kürzlich so entschieden, als die Stadt Neu-Ulm der AfD eine Veranstaltung im Edwin-Scharff-Haus verweigert hat. Der Veranstaltungsort muss der Partei nun laut Gerichtsbeschluss vermietet werden.