Windkraft

So fiel die Entscheidung des Giengener Gemeinderats zu Anlagen im Wald beim Kirnberg aus

Windräder im Wald in Giengen? Noch dazu im Naherholungsgebiet? Die Mitglieder des Gemeinderats debattierten lange. Und stimmten mehrheitlich für den Vorschlag des Rathauses.

Nach einer langen Diskussion, bei der die unterschiedlichen Meinungen nicht an den Fraktionsgrenzen Halt machten, stand ein relativ deutliches Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen gab es für den Antrag der Stadtverwaltung, neun Rätinnen und Räte stimmten dagegen.

Beim Thema Windkraft votierte der Gemeinderat damit mehrheitlich für eine Verkürzung der Siedlungsabstandsflächen zu Gehöften - betroffen ist der Schratenhof und das Brunnenfeld - auf 750 Meter, um Wind-Potenzialflächen am Kirnberg beim Regionalverband zu melden. Damit ist die Stadt grundsätzlich bereit, Grundstücksflächen zur Erschließung der Flächen am Kirnberg für eine Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen.

Zuhörende zeigen Interesse am Thema

Deutlich mehr Zuhörende als sonst zeigten im Sitzungsaal Interesse, speziell zum Thema Windkraftanlagen gab es auch in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung Fragen, die dann später erörtert wurden.

Bürgermeister Alexander Fuchs verwies zunächst auf das Ziel Giengens, klimaneutral zu werden. "Wir brauchen dazu unterschiedliche Konzepte", so der Bürgermeister, der die Windkraft zur regenerativen Stromerzeugung einschloss. Die Kommune könne von der Verpachtung des Grunds und von Abgaben profitieren. Gesprochen wurde von einer "sicheren Einnahmequelle über einen Zeitraum von 20 Jahren".

Der Kirnberg komme infrage, auch wenn dort eine Abwägung zwischen dem Aufstellen von Anlagen und Natur zu treffen sei. "Wir sehen dort eine verhältnismäßige Beeinträchtigung", sagte der Bürgermeister. Die Naherholung sei auch bei Windrädern, möglich wären vier auf städtischem und eins auf privatem Grund, noch gegeben.

Gegner und Befürworter quer durch die Fraktionen

"Ich bin nicht gegen Windräder, aber gegen solche im Wald", eröffnete Ute Goppelt (SPD) die Diskussion. Wälder sollten bei der Produktion von Strom außer Acht gelassen werden und unangetastet bleiben. Karin Häußler (CDU) pflichtete ihrer Vorrednerin bei: "Ich stimme gegen die Reduzierung. Ich sehe keinen wirklichen Nutzen für das, was wir in Bezug auf die Klimaneutralität vorhaben." Häußlers Fraktionskollegin Elisabeth Diemer-Bosch meinte: "Das Thema ist emotional besetzt. Wir brauchen aber sicher keinen zusätzlichen Raubbau im Wald. Wichtiger als diese Windräder im Wald wäre, die Sinne zum Energiesparen zu schärfen." Monika Albrecht-Groß war auch der Ansicht, der Standort im Wald sei nicht richtig, auch bei einer Abwägung.

Es gab aber auch andere Meinungen: Dr. Erwin Kleemann (Unabhängige/Grüne) sprach davon, dass sich der Wald am Kirnberg durch den Klimawandel ändern werde und Bäume verloren gehen würden. Man müsse sich die Chance offen lassen, am Kirnberg Windkraft zu ermöglichen. "Wir halten uns mit dem Beschluss nur die Option offen. Es heißt nicht, dass das realisiert wird", so Kleemann, der anfügte: Das AKW in Gundremmingen störe ihn mehr als der Blick auf Windräder. Gaby Streicher (SPD) sagte, man müsse auf den Klimawandel reagieren. Es gehe nun darum, mit dem Beschluss eine Türe offenzuhalten. Ob man durchgehen möchte, werde später entschieden, wenn klar ist, ob das Gebiet tatsächlich ausgewählt werde. "Ich bin ein Befürworter der Windkraft", sagte Jörg Bayer (CDU). Jetzt biete sich eine Möglichkeit dazu. Auch Pacht sei nichts Schlimmes. Olaf Holzer (CDU) sah wie sein Fraktionskollege Hans Bader mehr Chancen durch den Beschluss. "Wir verbauen uns damit nichts", so Bader.

Eben darauf wies auch die Stadtverwaltung mehrfach hin. "Wir vergeben damit keinen Auftrag. Die Entscheidung fällt später", so Bürgermeister Fuchs. "Wir bieten zunächst mal Flächen an, sonst nichts", so Oberbürgermeister Dieter Henle.

Gemeinderat muss Beschluss fassen

Insgesamt sollen 1,8 Prozent der Flächen des Regionalverbandes für Windnutzung ausgewiesen werden. 1,5 Prozent der gesuchten Flächen sind schon gefunden. Als einziger Regionalverband in Baden-Württemberg wurde der Siedlungsabstand von 750 Meter auf 1000 Meter Abstand zum nächsten Wohngebäude/Gehöfte beschlossen. Möchte eine Kommune an den 750 Metern festhalten, ist der Nachweis eines Gemeinderatsbeschlusses sowie ein Wirtschaftlichkeitsnachweis notwendig.

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