Wirtschaft

Giengener Industriepark: Trotz Nachbesserungen bleibt nächtliche Beleuchtung für Anwohner zu hell

Die nächtliche Beleuchtung im Giengener Industriepark wurde nach Kritik reduziert, doch viele Anwohner empfinden sie weiterhin als zu hell, insbesondere die Hallenbeleuchtungen.

Als die Grundstücke im Giengener Industriepark A7 mehr und mehr mit Lagerhallen und Betriebsgebäuden bebaut wurden, erschien der Himmel für etliche Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld deutlich heller als zuvor. Straßenlaternen, beleuchtete Parkflächen und angestrahlte Hallen sorgten gerade zu Beginn für eine regelrechte Lichtglocke über dem Areal.

Vor allem in Hürben fühlten sich etliche Menschen gestört und hinterfragten, ob denn bei Nacht, wenn mutmaßlich weniger Betrieb herrscht, dennoch alles hell erleuchtet sein muss. Die Stadtverwaltung sagte bald zu, mögliche Reduzierungen zu prüfen. Und siehe da: Mittlerweile ist die Nacht über dem Industriepark augenscheinlich eine dunklere als noch vor Jahresfrist.

Stadtverwaltung regt Änderungen an

Giengens Bürgermeister Alexander Fuchs zählt auf Nachfrage auf, welche Maßnahmen geprüft und umgesetzt wurden: Die Straßenlaternen in der Ringstraße des Industrieparks verfügen ohnehin über Bewegungsmelder. Die Laternen wurden nun so programmiert, dass sie nachts herunter gedimmt werden und sich nur aufhellen, wenn ein Fahrzeug passiert. Zudem wurde an einem Parkhaus, das zuvor die ganze Nacht hindurch voll beleuchtet gewesen war, eine Zeitschaltuhr in Betrieb genommen. Die Beleuchtung sei inzwischen nachts ausgeschaltet.

Zudem, so Fuchs, seien alle dort angesiedelten Firmen aufgefordert worden, ihre Beleuchtung an den Vorgaben des Bebauungsplans auszurichten. Dazu gehört beispielsweise insektenfreundliche Beleuchtung mit warmweißer Farbtemperatur und geringer Abstrahlung nach oben. Schließlich habe die Verwaltung alle Firmen darauf hingewiesen, dass es laut Naturschutzgesetz von April bis September ganztägig verboten ist, Fassaden zu beleuchten. Von Oktober bis März gilt das Verbot von 22 bis 6 Uhr. Daher seien alle Beleuchtungen abzuschalten – solange sie nicht dem Arbeitsschutz dienen.

Besser – aber noch mit Luft nach oben

Nach Wahrnehmung der Stadtverwaltung habe sich die nächtliche Lichtsituation im GIP A7 im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner „deutlich verbessert“. Bestätigt habe sich dies auch bei Kontrollfahrten.

Eine Verbesserung will man auch in Hürben nicht in Abrede stellen. „Ich denke schon, dass es besser geworden ist“, sagt etwa Karin Häußler, die von Beginn an zu den Kritikerinnen gehörte. Sie fügt jedoch hinzu: „Es ist noch nicht zufriedenstellend.“ Das Nachjustieren durch die Stadt habe Wirkung gezeigt, sagt Häußler, nach ihrem persönlichen Eindruck sei es nachts nicht mehr so hell wie anfangs. Dennoch: „Vielleicht kann man noch weitere Teile abschalten“, überlegt die Stadträtin.

Im Ort, so Häußler, werde das Thema nicht mehr so intensiv diskutiert wie noch vor einem Jahr. Im Sommer sei die Beleuchtung wegen der viel später eintretenden Dunkelheit ohnehin weniger aufgefallen. Seit dem Herbst werden sie wieder häufiger darauf angesprochen. So hätten Spaziergänger berichtet, dass es abends am Kagberg „taghell“ sei.

Teils noch störende Beleuchtung

„Es hat sich um ein Vielfaches verbessert“, sagt auch Rainer Prechtel, ebenfalls Stadtrat und Hürbener Bürger. Gänzlich zufrieden ist aber auch er nicht. Gerade an der südwestlichen Ecke des Industrieparks werde eine Halle nach wie vor von sechs großen Strahlern dauerhaft beleuchtet. „Das ist als einziges wirklich störend“, so Prechtel. Dass es auch anders gehe, beweise die Beleuchtung der benachbarten, vom Logistikunternehmen Noerpel genutzten Halle. Dort sei die Wandbeleuchtung deutlich dunkler, das Hallenumfeld werde gar nicht angestrahlt.

In Hürben hat man durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass bestimmte Bereiche aus Gründen des Arbeitsschutzes beleuchtet würden. Im gleichen Maße fordert man aber auch von der anderen Seite Verständnis dafür ein, dass die im Vergleich zu früher gestiegene Helligkeit nicht nur als ungewohnt, sondern als störend empfunden werde.

Es geht um die Insekten

Die Beleuchtung baulicher Anlagen wird vor allem durch die Bestimmungen des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes. Paragraf 21 behandelt „Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Himmelsstrahler“ und besagt, dass „Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich“ zu vermeiden seien.