Lange war es vergleichsweise still um den geplanten Windpark im Teichhau östlich von Gerstetten, doch nun soll es rasch vorangehen: Das Freiburger Unternehmen Badenova, das dort Windkraftanlagen errichten und betreiben möchte, hat Ende Juni den nötigen Genehmigungsantrag beim Landratsamt Heidenheim eingereicht. Wenn bei dem darauf folgenden Prüfverfahren alles glattläuft, könnte mit den vorbereitenden Baumaßnahmen laut einer Pressemitteilung von Badenova eventuell noch im Jahr 2025 begonnen werden.
Im Detail sieht die Planung fünf moderne Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-175 mit einer Gesamtleistung von 35 Megawatt vor. „Damit könnten künftig rund 60 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden – genug, um rechnerisch etwa 50.000 Menschen mit erneuerbarer Energie zu versorgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Vier der Windräder sollen über eine Nabenhöhe von 175 Meter verfügen und eine Gesamthöhe von 263 Meter erreichen. Eines der Windräder soll eine Nabenhöhe von 162 Meter und eine Gesamthöhe von 249,5 Meter haben. Bei beiden Windrädern beträgt der Rotordurchmesser 175 Meter.
Mehr Abstand in Richtung Dettingen
In den Plänen, die im März 2024 dem Gerstetter Gemeinderat vorgestellt wurden, war noch von sechs Windrädern die Rede. Auf Nachfrage erklärt Badenova-Pressesprecherin Sinja Beringer, dass Verschiebungen im Sinne des Anwohnerschutzes der Grund für die Reduzierung seien. „Der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus erhöht sich dadurch von 1000 Meter auf 1300 Meter. Für die Anwohner in Dettingen ergibt sich dadurch eine deutliche Verringerung möglicher Beeinträchtigungen im Hinblick auf Schall und Schattenwurf.“ Um die nötigen Abstände zwischen den Windrädern einzuhalten, seien dann nur noch fünf Anlagen im Gebiet möglich gewesen.
Auch zu anderen Fragen, die im März 2024 noch offen waren, gibt es auf Nachfrage jetzt genauere Antworten. Zum Beispiel zum Thema Ausgleichsmaßnahmen: Ein Konzept dazu wurde im Genehmigungsantrag mit eingereicht, so Beringer. Es enthalte zum Beispiel den Vorschlag, Gehölze nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also im Winterhalbjahr, zu fällen. Außerdem sollen die Windräder nach Vorgaben des Länderleitfadens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Schutz der Fledermäuse zeitweise abgeschaltet werden. Eine der Anlagen könnte auch während der aktiven Bewirtschaftung der nahen Felder abgeschaltet werden, um Greifvögel zu schützen.
Weltkulturerbe soll nicht beeinträchtigt werden
Inzwischen hat Badenova sich außerdem mit dem Landesdenkmalamt ausgetauscht, welches wegen der räumlichen Nähe des Windparks zur Vogelherdhöhle, einem Teil der Weltkulturerbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“, beteiligt wurde. In Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt wurde laut Beringer ein Gutachten beauftragt, das zu dem Schluss kam, dass die Gesamtfläche des Welterbegebietes keine unzumutbare Veränderung erfahren wird, wenn die geplanten Windkraftanlagen errichtet werden.
Davor sind aber noch einige Schritte nötig: Zuerst wird der Genehmigungsantrag vom Landratsamt auf Vollständigkeit überprüft. Laut Beringer dauert dieser Vorgang in der Regel vier bis sechs Wochen. Genau lasse sich das aber nicht sagen, weil sich das Landratsamt gerade mit vielen Genehmigungsanträgen beschäftige. Sobald die Vollständigkeit der Antragsunterlagen festgestellt wird, beginne für die Prüfung des Immissionsschutzverfahrens eine gesetzliche Frist von drei Monaten.
Standort im Staatswald
Das Gelände, auf dem die Windkraftanlagen gebaut werden sollen, umfasst Flächen, die zu Forst BW gehören sowie die eines Privateigentümers. Es befindet sich in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet. Die umliegenden Gemeinden können keinen direkten Einfluss auf das Projekt nehmen, werden aber Geld aus einer Abgabe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten.
Des Weiteren gibt es eine vom Energieversorger Badenova ins Leben gerufene Projektgesellschaft, an der sich ab der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen auch Gemeinden durch den Kauf von Anteilen beteiligen können.