Der Termin, an dem die Dischinger Einwohner das letzte Wort in Sachen Rathausneubau haben, steht bevor: Am Sonntag, 18. Mai, können sie beim Bürgerentscheid von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben und mit der Wahl zwischen „Ja“ und „Nein“ über die Zukunft des derzeit geplanten Bauvorhabens befinden.
Wie lautet die Frage?
Zu beachten ist hier vor allem die Bedeutung der jeweiligen Antwort auf die bei der Abstimmung gestellte Frage: „Sind Sie gegen den Rathausneubau und damit gegen den gefassten Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2024?“ Aufgrund der Fragestellung entspricht eine Ja-Stimme der Ablehnung einer Realisierung des derzeit geplanten sechseckigen Bauwerks. Dagegen steht eine Nein-Stimme für eine bauliche Umsetzung der bislang ausgearbeiteten Planung.
Wer ist stimmberechtigt?
Jeder Bürger und jede Bürgerin der Gesamtgemeinde Dischingen hat genau eine Stimme. 3611 Einwohner ab 16 Jahren aus allen Teilorten (Stand 8. Mai) sind stimmberechtigt.
Wie hoch ist der Anteil an notwendigen Stimmen für eine Entscheidung?
Eine einfache Mehrheit ist beim Ergebnis der Abstimmung ausreichend, jedoch muss diese Mehrheit auch mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen – in diesem Fall also mindestens 722 gültige Stimmen. Eine Stimmengleichheit wird als „Nein“ in Bezug auf die gestellte Frage gewertet. Werden die 20 Prozent von keiner der beiden Seiten erreicht, entscheidet erneut der Gemeinderat über das Vorhaben Rathausneubau.
Welche Folgen das Abstimmungsergebnis haben kann
Sollte es die erforderliche Mehrheit an Ja-Stimmen geben, wird die aktuelle Planung für ein neues Rathaus eingestellt und eine Neuplanung müsste in Angriff genommen werden. Wenn es bei den Nein-Stimmen zur erforderlichen Mehrheit kommt, wird das Rathaus gemäß der aktuellen Planung im Anschluss an den Umzug von Teilen der Verwaltung und den Abriss des Hauses Bairle gebaut. Der Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert werden.
Wo kann man abstimmen?
Die Wahlräume in den einzelnen Teilorten sind folgende: Ballmertshofen Schützenhaus, Demmingen Dorfhaus, Dunstelkingen Rathaus, Eglingen Feuerwehrmagazin, Frickingen Rathaus, Trugenhofen Gemeindehaus und Dischingen Egauhalle. In der Egauhalle wird dann auch am 18. Mai direkt nach Schließung der Wahlräume die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgen. Die Ergebnisse können dort vor Ort und online auf der Homepage der Gemeinde unter www.dischingen.de verfolgt werden.