Leserbrief

Auch in Dischingen unterscheiden sich Besitz und Eigentum

Leserbrief zur korrekten Verwendung von Begriffen:

Seit geraumer Zeit lese ich in Ihren Berichten die Begriffe Eigentum und Besitz, leider meistens in falscher Anwendung. Jüngstes Beispiel ist der Bericht über den Rathausneubau in Dischingen. Bereits der Text links neben dem Bild stimmt nicht. Sie schreiben, das Gebäude Marktplatz 8 sei bereits im Besitz der Gemeinde. Zu Gunsten der Gemeinde gehe ich davon aus, dass es sich in ihrem Eigentum befindet. In der Spalte rechts wird diese Aussage wiederholt. Einige Zeilen weiter wird angemerkt, dass das Gebäude Marktplatz 10 noch in Privatbesitz sei. Auch das stimmt nicht, denn es befindet sich im Privateigentum. Nur der Eigentümer kann rechtswirksam über eine Sache verfügen, nicht aber der Besitzer (es sei denn, er hat eine Vollmacht). Ich bin der Meinung, dass die Zeitung auch einen Bildungsauftrag hat und daher mit solchen Begriffen nicht derart oberflächlich umgehen sollte. Dieter Scherbaum, Niederstotzingen