Demonstrationen

«Vom Fluss bis zum Meer»: Parole nicht in Freiburg nutzbar

Ein umstrittener Slogan darf einem Gericht zufolge bei einer Versammlung nicht untersagt werden. Der Rechtsstreit soll weitergehen.

Die Äußerung der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole «From the river to the sea» ist bei einer in Freiburg angemeldeten Versammlung zulässig. Das entschied das örtliche Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben und entsprach damit einem Eilantrag des Anmelders. Es gebe keine konkreten Hinweise, dass die islamistische Hamas durch die Veranstaltung am Mittwoch unterstützt werden solle. (Rechtssache Az. 4 K 228/24)

Die Stadt Freiburg hatte vorgeschrieben, dass der Slogan «Vom Fluss bis zum Meer» beziehungsweise «From the river to the sea – Palestine will be free!» («Vom Fluss bis zum Meer - Palästina wird frei sein») weder auf Deutsch noch in anderen Sprachen verwendet werden dürfe. 

Die Parole geht zurück auf die 1960er Jahre. Sie wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet, um auszudrücken, dass ein einziger Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen. 

Die Stadt Freiburg kündigte auf Anfrage an, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen. Einer Sprecherin zufolge waren für die Veranstaltung in der Innenstadt 50 Menschen angemeldet. Das komplette Motto lautet dem Gericht zufolge: «From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen».