Verschwörergruppe

Verteidiger kritisieren Aufteilung auf drei Prozesse

Im Terrorprozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht haben mehrere Verteidiger die Aufteilung des Verfahrens auf drei Oberlandesgerichte kritisiert und eine Aussetzung des Stuttgarter Verfahrens beantragt. Nach Worten eines Anwalts sei eine effektive Strafverteidigung nicht möglich, weil die Erkenntnisse in einem Prozess nur schwer in die anderen einließen könnten. Die Aufteilung auf drei Gerichte sei nicht praktikabel. Weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an.

Eine Zusammenlegung sei im Interesse einer umfassenden Aufklärung, sagte eine Verteidigerin. Es bestehe die Gefahr, dass Zeugen in den drei unterschiedlichen Prozessen unterschiedliche Aussagen machten.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart müssen sich seit Montag neun mutmaßliche Mitglieder der Gruppe verantworten, die dem militärischen Arm der Gruppe zugerechnet werden. Reuß gehört nicht dazu. Ihnen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen und die sogenannte «Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens». Einer der Angeklagten steht zudem wegen versuchten Mordes vor Gericht.

In Frankfurt sind ab dem 21. Mai die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Reuß, angeklagt. In München stehen ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht.