Im sogenannten Raser-Prozess um einen tödlichen Autounfall wird etwas mehr als acht Monate nach dem Prozessbeginn das Urteil des Heilbronner Landgerichts erwartet. Unklar ist bisher vor allem, ob die Kammer in dem tödlichen Crash auch Merkmale für einen Mord erfüllt sieht. Der damals 20 Jahre alte Angeklagte soll im Februar vergangenen Jahres in der Heilbronner Innenstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren haben. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.
Trotz gehaltener Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten könnte das Gericht am Montag (15.00) allerdings auch noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten. Der Grund: Die Verteidiger haben zwei weitere Hilfsanträge gestellt. Wird ihnen stattgegeben, müssten zwei weitere technische Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von neun Jahren unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchten Mord gefordert. Zum Prozessauftakt im August war sie noch unter anderem von Totschlag und mehrfachem versuchtem Totschlag ausgegangen. Schärfer plädierte die Anwältin der Witwe des Familienvaters. Sie forderte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes. Die Verteidiger gehen dagegen von fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung aus.