Prozess

Leipziger Gericht verhandelt zu Altlasten-Sanierung

Wie weit reichen die Klagerechte von Umweltverbänden bei der Sanierung von Altlasten? Darum geht es bei einer Verhandlung vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht. Um den Fall wird seit langem gestritten.

Leipziger Gericht verhandelt zu Altlasten-Sanierung

Im Revisionsverfahren zur Altlasten-Sanierung der früheren Mülldeponie «Kesslergrube» in Grenzach-Wyhlen gibt es heute (11.00 Uhr) eine mündliche Verhandlung. Vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig ist es bereits der zweite Anlauf – im Februar war ein Termin kurzfristig aufgehoben worden.

Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der «Kesslergrube» im Kreis Lörrach zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden. BASF ist für einen relativ großen Teil der Fläche verantwortlich und setzt nun auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen.

Weil die Technik umstritten ist, begann der Umweltverband BUND im Südwesten schon vor längerer Zeit einen Rechtsstreit. Er fordert, die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe zu entfernen. Das Revisionsverfahren könnte laut Bundesverwaltungsgericht «zur Klärung der Frage beitragen, ob die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans zulässig ist».