Landesregierung setzt weiter auf schnelle Prozesse
Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt immer stärker auf beschleunigte Verfahren in Prozessen. Für einen flächendeckenden Ausbau stehen ab 2024 nach Auskunft des Justizministeriums sechs neue Stellen zur Verfügung. Diese sollen drei weiteren Standorten zugewiesen werden. «Im Blick dafür sind die Standorte Heidelberg, Konstanz und Tübingen», gab Justizministerin Marion Gentges (CDU) in einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort auf eine Landtagsanfrage der SPD-Fraktion bekannt.
Bei vergleichsweise kleineren Vergehen werden Kriminelle damit künftig immer häufiger innerhalb von 24 Stunden vor einem Richter landen. Mit den Urteilen am selben oder dem nächsten Tag will die Justiz vor allem den zeitraubenden und kostspieligen Ablauf vergangener Zeiten bei kleineren Delikten umgehen. Schnelle Entscheidungen vor Gericht sollen nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und selbst die Täter entlasten. Ein zügiges Urteil wird als elementarer Bestandteil der Kriminalprävention erachtet.
Laut dem Strafrechtswissenschaftler Jörg Kinzig ist es zu begrüßen, wenn Strafverfahren zügig zu einem Abschluss gebracht werden können. Dazu könnten beschleunigte Verfahren beitragen. «Jedoch sind von ihnen keine Wunderdinge zu erwarten. So ist zum einen zu sehen, dass ihr Anwendungsbereich zurecht auf kleinere Straftaten beschränkt ist. Zum anderen verlangt das Gesetz einen einfachen Sachverhalt oder eine klare Beweislage», erläuterte Kinzig, der auch Direktor des Instituts für Kriminologie und Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht in Tübingen ist.