Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an den Grundschulen. Die Kommunen im Landkreis Heidenheim haben sich abgesprochen, wie sie diesen Anspruch jeweils erfüllen können und was das Angebot die Eltern künftig kosten soll. Steinheim hat zwei selbstständige Grundschulen: die Hillerschule im Hauptort und die Seebergschule in Söhnstetten. Der Steinheimer Gemeinderat beschloss nun einstimmig die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab dem kommenden Schuljahr.
Was ändert sich an der Hillerschule?
"Wir starten glücklicherweise nicht bei Null", fasste Hauptamtsleiterin Beate Jung in der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen. Die Hillerschule ist bereits eine Ganztagesgrundschule in Wahlform. Das heißt: Von Montag bis Donnerstag werden die Schülerinnen und Schüler, die das wollen, acht Stunden lang unterrichtet und betreut. Ende ist um 17 Uhr. Freitags gibt es ein kommunales und bislang kostenloses Betreuungsangebot bis 13.30 Uhr. "Wir haben im Prinzip zwei Möglichkeiten", so Jung: "Entweder wir erweitern die Ganztagesgrundschule auf den Freitag oder wir erweitern das kommunale Angebot am Freitag auf die Zeit bis 15.30 Uhr."

Wie soll das Söhnstetter Schulareal in Zukunft aussehen?
Variante eins hätte einen klaren Nachteil: Bei der Ganztagesgrundschule besteht Schulpflicht. Das heißt: Die Kinder, die sich mit den Eltern dafür entscheiden, müssen an allen fünf Tagen ganztags in der Schule sein. Deshalb spreche man sich gemeinsam mit den Schulleitungen auch klar für die zweite, flexiblere Möglichkeit aus. Der Gemeinderat ging dabei mit. Die Eltern werden vor Schuljahresbeginn nach dem Bedarf gefragt: ob das Kind die Ganztagesgrundschule besuchen soll und ob eine zusätzliche Betreuung am Freitag nach Schulschluss notwendig sein wird. Das Angebot wird sich in Steinheim von Beginn an auf alle Grundschulklassen erstrecken, nicht nur auf die erste Klasse.
Was ändert sich an der Seebergschule?
An der Seebergschule werden die derzeit 72 Kinder bereits ergänzend zum Schulunterricht vor Schulbeginn sowie montags bis donnerstags bis 14 Uhr und freitags bis 13 Uhr betreut. Schulleitung und Gemeinde sehen derzeit keinen Bedarf für eine Erweiterung der Betreuungszeiten. "Sollte dem doch so sein, so kann man jederzeit auf die Schulleitung zukommen", so Jung. "Alternativ können wir die Betreuungszeiten von 14 Uhr auf 15.30 Uhr erweitern. Dafür bräuchten wir aber auch das notwendige Personal." Der Rechtsanspruch, der natürlich auch für die Söhnstetter Kinder gilt, sei durch die künftigen Angebote der Hillerschule bereits erfüllt.
Was passiert in den Ferien?
Der neue Rechtsanspruch erstreckt sich auch auf die Ferienzeiten, abzüglich vier Wochen Schließzeit, "in der die Kinder dann auch mal Urlaub haben", so Jung scherzhaft. Das heißt konkret: Es muss künftig möglich sein, dass Kinder in neun Ferienwochen an jeweils fünf Tagen acht Stunden lang betreut werden. Für eine Kommune allein, ist das kaum bis gar nicht zu stemmen. "Wir wollen hier mit den umliegenden Gemeinden kooperieren", sagt Jung. Naheliegend wären vor allem Gerstetten und Königsbronn. "Zudem möchten wir hier mit den Dorffreizeiten zusammenarbeiten, die wir ja bereits haben." Jung stellte klar: "Wir können nicht für ein oder zwei Kinder eine Ferienbetreuung anbieten."
Wieviel wird das die Eltern kosten?
Dadurch, dass die Hillerschule bereits Ganztagesgrundschule in Wahlform ist, werden sich die Zusatzkosten für die Eltern, die einen entsprechenden Bedarf anmelden, auf den Freitagnachmittag bis 15.30 Uhr und auf die Ferienzeiten erstrecken. In Abstimmung mit den anderen Kommunen im Landkreis wird dieser Zusatzbeitrag 1,32 Euro pro Kind und pro Stunde betragen.
Wird die Gemeinde draufzahlen?
Laut einer Kalkulation des Landes Baden-Württemberg soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs kostendeckend sein. Bürgermeister Holger Weise stellte aber klar, dass das "natürlich nicht" so sein werde. Das Land rechnet mit Betriebskosten von durchschnittlich 4,12 pro Stunde und Kind. 2,80 Euro beträgt der Zuschuss von Bund und Land. Die übrigen 1,32 Euro wären durch die Elternbeiträge gedeckt. "Ich habe aber dieselben Personalkosten und dieselben Kosten für die Räumlichkeiten, egal, ob fünf oder 20 Kinder betreut werden." Allein die Tatsache, dass in Steinheim das Angebot von Beginn an an alle Klassen der Grundschule gerichtet sein wird, die Zuschüsse zunächst aber nur für die Erstklässler mit Rechtsanspruch fließen werden, wird zu Mehrkosten führen.
So läuft die Ganztagesschule in Steinheim
Von derzeit 256 Grundschülerinnen und Grundschülern sind 42 in der Ganztagesgrundschule angemeldet, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.
Die Kinder in der Ganztagesgrundschule werden an vier Tagen acht Stunden lang betreut. Wenn diese Form gewählt wird, besteht Schulpflicht für die gesamte Zeit. Während der Mittagszeit gibt es ein Mittagessen, nachmittags finden Hausaufgabenbetreuung und AGs statt.
Zudem gibt es eine Kernzeitbetreuung täglich vor Schulbeginn und nach Schulende durch den Schulträger montags bis donnerstags bis 17 Uhr (kostenpflichtig) und freitags bis 13.30 Uhr derzeit noch kostenlos.

