Krankes Wildschwein erlegt

Aujeszkysche Krankheit bei Dillingen: Veterinäramt warnt Jäger, Hunde-, Katzen- und Schweinehalter

Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion immer tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Nachdem ein erkranktes Wildschwein erlegt worden ist, warnt das Dillinger Veterinäramt Jäger, Hunde-, Katzen- und Schweinehalter.

Aujeszkysche Krankheit bei Dillingen: Veterinäramt warnt Jäger, Hunde-, Katzen- und Schweinehalter

In einem Wildschwein, erlegt bei einer Drückjagd im Bereich eines Staatsjagdrevieres östlich von Unterliezheim, angrenzend an den Landkreis Donau-Ries, konnten bei sogenannten Monitoringunter-suchungen Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen werden, teilt das Landratsamt Dillingen mit.

Deutschland sei derzeit frei von AK bei Hausschweinen, dies gelte allerdings nicht für Schwarzwild, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen. Bayernweit reagierten jedes Jahr konstant zwischen 10 und 12 Prozent der untersuchten Proben positiv (Nachweis von Antikörpern). Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sei auch nach zehn Jahren Monitoring in Bayern keine wesentliche Ausbreitungstendenz festzustellen. Ein Eintrag aus der bayerischen Wildschweinpopulation in Hausschweinbestände sei bisher nicht beobachtet worden.

Die AK ist eine virusbedingte, hochansteckende und weltweit verbreitete Erkrankung vieler Säugetierarten. Primaten und Pferdeartige gelten als resistent.

Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion immer tödlich

Die AK ist keine Zoonose, das heißt, sie ist für den Menschen ungefährlich. Das Hausschwein gilt als Hauptwirt, das Wildschwein kann sich ebenfalls infizieren. Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig.

Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion immer tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Hier zeigt sich als Krankheitsbild die sogenannten „Pseudowut“: Die Tiere weisen starken Juckreiz und zentralnervöse Symptome auf, erklärt das Landratsamt.

Die Aujeszkysche Krankheit wird durch ein schweinespezifisches Herpesvirus hervorgerufen. Das Virus kann – trotz Bildung von Antikörpern - lebenslang im Wildschwein verbleiben. Es breitet sich vor allem über das Nervensystem aus und gelangt so in Organe und Muskeln. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über Aufnahme von rohem Fleisch oder Innereien infizierter Wildschweine aber auch durch den Kontakt mit dessen Sekreten und Ausscheidungen- und Exkreten. Die Inkubationszeit der AK beträgt zwischen 3 und 9 Tagen.

Diese Tipps gibt das Landratsamt an Jägerinnen und Jäger sowie Tierhalterinnen und Tierhalter

Aus diesem Grund wird Jägern dringend empfohlen, rohes Schweinefleisch oder Fleisch und Innereien erlegter Wildschweine sowie Wildschweinreste nicht an ihre Hunde zu verfüttern.

Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt in Wälder und Dickungen gelangen und so Kontakt mit verendeten Wildschweinen haben können.

Eine Infektion von Hausschweinen kann zu schweren Krankheitsverläufen führen und bedroht daher ganze Bestände. Zudem wird die Feststellung der AK im Hausschweinebestand – im Gegensatz zum Fund beim Wildschwein – als Tierseuchenausbruch bewertet. Daher ist durch die Halter von Hausschweinen strikt auf die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um den Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, Gerätschaften, Futter und Einstreu zu verhindern. Dies gilt in besonderem Maße für Auslauf- und Freilandhaltungen.

Weitere Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit sind zu finden unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virus-infektionen/aujeszkysche_krankheit/index.htm

Ein Informationsblatt für Jäger sowie weitere Informationen können abgerufen werden unter: https://www.laves.niedersach-sen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrank-heiten/aujeszkysche-krankheit-bei-wildschweinen-auf-dem-vor-marsch-103349.html

Die vom Landratsamt Dillingen bereitgestellte Ansicht des betroffenen Gebiets.
Die vom Landratsamt Dillingen bereitgestellte Ansicht des betroffenen Gebiets. Landratsamt Dillingen