Nachwahlen

Bachhagel: Gemeinderatswahl endgültig ungültig

Die Gemeinderatswahl in Bachhagel ist nun offiziell ungültig. Die Nachwahl soll am 25. Oktober stattfinden – die Liste der Wählergemeinschaft Burghagel wird zurückgewiesen.

Die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl in Bachhagel ist bestandskräftig. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde innerhalb der Klagefrist keine Klage gegen den rechtsaufsichtlichen Bescheid des Landratsamts Dillingen erhoben.

Die Wahl war für ungültig erklärt worden, weil die Wählergemeinschaft Burghagel ihre Kandidatinnen und Kandidaten entgegen den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in geheimer Wahl, sondern per Handzeichen aufgestellt hatte. Da dieser Verstoß nicht heilbar war, muss die Gemeinderatswahl in der gesamten Gemeinde wiederholt werden.

Wegen eines Wahlverstoßes muss in Bachhagel neu gewählt werden.

Die Gemeinderatswahl ist ungültig: In Bachhagel muss neu gewählt werden

Die Gemeinderatswahl in Bachhagel wurde für ungültig erklärt. Im Herbst soll neu gewählt werden. Der Bürgermeister wird die Geschäfte der Gemeinde übergangsweise selbstständig führen. Was ist passiert – und wie geht es weiter?
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Bachhagel
Wahlverstoß

Für die Bewerberinnen und Bewerber beginnt damit eine weitere Frist: Innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bestandskraft haben alle Personen, die sich um ein Gemeinderatsmandat bewerben, die Möglichkeit, von ihrer Bewerbung zurückzutreten. Die Erklärung muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein abgegeben werden.

Wahlausschuss entscheidet über Wählbarkeit

Anschließend entscheidet der Wahlausschuss über die Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung muss bis 24 Uhr des zweiten Tages nach Ablauf der Wochenfrist getroffen werden – in diesem Fall bis zum 19. August. Nach Ablauf dieser Fristen wird das Landratsamt Dillingen eine Nachwahl für die gesamte Gemeinde Bachhagel anordnen. In Abstimmung mit der Gemeinde soll diese voraussichtlich am 25. Oktober stattfinden.

Das Wahlverfahren muss dabei ab der Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge erneut durchgeführt werden. Bei der Nachwahl wird der bislang ungültige Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Burghagel zurückgewiesen. Die drei Mitglieder der Wählergemeinschaft, die bei der ursprünglichen Wahl in den Gemeinderat gewählt worden waren, können damit bei der Nachwahl nicht erneut über diese Liste antreten.